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Satzung/Kreissatzung

70 Bytes entfernt, 11:32, 9. Aug. 2009
§ 7 - Der Kreisparteitag
(4) Später zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist.
(5) Das Einreichen von Satzungsänderungsanträgen ist auch auf dem Kreisparteitag zulässigErsatzlos entfallen.
(6) Antragsberechtigt sind die Ortsverbände, die Organe des Kreisverbandes, sowie 3 Mitglieder des Kreisverbandes, die gemeinsam einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung und Anträge zur Änderung zugelassener Anträge können alle Mitglieder des Kreisverbandes stellen.
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