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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2010-12-15

3.395 Bytes hinzugefügt, 19:00, 15. Dez. 2010
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__NOTOC__

Sitzung der AG Satzung am Mittwoch, dem 15.12.2010, 21:00<br />
Pad: http://satzung.piratenpad.de/22

== Vorschlag Tagesordnung==

===TOP 1 Begrüßung===
* .... eröffnet die Sitzung um 21.....h

===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters===
* .... übernimmt die VL.
*Das Protokoll wird ..... geführt.


===TOP 3 Offene Abschnitte===

*§22 entfällt

----

Einbindung der Arbeitsgemeinschaften

§ xx Arbeitsgemeinschaften

I. Definition der Arbeitsgemeinschaften

(1) Im Landesverband Brandenburg können Arbeitsgemeinschaften, die Parteiausschüsse gem. § 12 Parteiengesetz sind, gebildet werden.

(2) Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Piraten und/oder engagierten Nichtparteimitgliedern, die eine gemeinsame Aufgabe auf Dauer durchführen. Sie hat mindestens drei Mitglieder.

(3) Arbeitsgemeinschaften können von Parteimitgliedern frei gegründet werden. Nicht-Mitglieder können in den Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten und haben in diesen ausschließlich aktives Wahlrecht.

(4) Eine Arbeitsgemeinschaft hat Antrags- und Rederecht in allen Organen des Landesverbandes Brandenburg, beim Schiedsgericht nur, wenn sie Partei ist.

II. Koordinatoren

(1) Die Arbeitsgemeinschaften wählen jeweils ihre bis zu drei Koordinatoren auf die Dauer von einem Jahr. Bis zur Neuwahl bleiben die Koordinatoren im Amt.

III. Die Aufgabe der Arbeitsgemeinschaften

(1) Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist

a) die Förderung der Absichten und Ziele der Piratenpartei,
b) die Übernahme von Dienstleistungen für die Piratenpartei,
c) die Förderung der Meinungsbildung innerhalb der Piratenpartei,
d) die Anforderung und Koordination von Ressourcen für die AG von der Piratenpartei, insbesondere des Landesverbandes Brandenburg.

IV. Aufgabe der Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaft

(1) Die Aufgabe der Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaft ist

a) die Sammlung und gegebenenfalls. die Gestaltung von Arbeitsergebnissen der Arbeitsgemeinschaften und deren Kommunikation,
b) die administrative Koordination der Arbeitsgemeinschaft,
c) die Anforderung und Inanspruchnahme der Ressourcen der Piratenpartei,
d) die organisatorische (nicht inhaltliche) Abstimmung der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften untereinander.

VI. Geschäftsordnung

(1) Näheres regelt die Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft, die mit 2/3 der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen wird.

V. Finanzmittel

(1) Die Finanzmittel der Arbeitsgemeinschaften werden durch den Landesschatzmeister treuhändisch verwaltet, der auch die Abrechnung nach PartG übernimmt.

VI. Auflösung

(1) Eine Arbeitsgemeinschaft gilt als aufgelöst, wenn sie weniger als drei Mitglieder hat. Eventuelle Finanzmittel fallen der Kasse des Landesverbandes zu.

*Wird noch hinsichtlich der Gliederung angepasst.
*ansonsten grundätzlich konsent, bis auf Punkt I.4.

===TOP 4 Verschiedenes===

*Gemeinsame Lesung

===TOP 5 Verschiedenes===

* Vorschlag weitere Sitzungen:

:23.12.2010 Finish
:29.12.2010 Deadline Ergänzungen (Antragsabgabe)

===TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung===

:Die nächste Sitzung findet am 23.12.2010 um 21.00Uhr statt.
:Die Sitzung wurde um ??? Uhr geschlossen.


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