Sitzung der AG Satzung am Mittwoch, dem 15.12.2010, 21:00<br />
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Pad: http://satzung.piratenpad.de/22
==Teilnehmer:==
#[[Benutzer:Nr_75:in_spe|Lars]]
#[[Benutzer:Bastian|Bastian]]
#[[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]]
Gäste:
#[[Benutzer:uk|uk]]
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#[[Benutzer:Pera speru|Anna]]
== Vorschlag Tagesordnung==
===TOP 1 Begrüßung===
* .... Lars eröffnet die Sitzung um 21.....h:04h
===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters===
* .... Lars übernimmt die VL. *Das Protokoll wird ..... gemeinsam geführt.
===TOP 3 Offene Abschnitte===
§ xx Arbeitsgemeinschaften
I. Definition der Arbeitsgemeinschaften *(1) Im Landesverband Brandenburg können Arbeitsgemeinschaften, die Parteiausschüsse gem. § 12 Parteiengesetz sind, gebildet werden. (2) Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Piraten und/oder engagierten Nichtparteimitgliedern, die eine gemeinsame Aufgabe auf Dauer durchführen. Sie hat mindestens drei Mitglieder.
*(32) Arbeitsgemeinschaften können von Parteimitgliedern frei gegründet werden. Nicht-Mitglieder können in den Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten und haben in diesen ausschließlich aktives Wahlrecht. Eine Arbeitsgemeinschaft hat Antrags- und Rederecht in allen Organen des Landesverbandes Brandenburg, beim Schiedsgericht nur, wenn sie Partei ist.
(4) Eine Arbeitsgemeinschaft hat Antrags- und Rederecht in allen Organen des Landesverbandes Brandenburg, beim Schiedsgericht nur, wenn sie Partei ist. :Zu den Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften gehören je nach Zweckbestimmung
II:*die Förderung der Absichten und Ziele der Piratenpartei, :*die Übernahme von Dienstleistungen für die Piratenpartei,:*die Förderung der Meinungsbildung innerhalb der Piratenpartei,:*die Anforderung und Koordination von Ressourcen für die AG von der Piratenpartei, insbesondere des Landesverbandes Brandenburg. Koordinatoren
*(13) Die Arbeitsgemeinschaften wählen jeweils ihre bis zu drei Koordinatoren auf die Dauer von einem Jahr. Bis zur Neuwahl bleiben die Koordinatoren im Amt.Die Aufgaben der Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaft sind:
III:*die Sammlung und gegebenenfalls. Die Aufgabe die Gestaltung von Arbeitsergebnissen der Arbeitsgemeinschaftenund deren Kommunikation,:*die administrative Koordination der Arbeitsgemeinschaft,:*die Anforderung und Inanspruchnahme der Ressourcen der Piratenpartei,:*die organisatorische (nicht inhaltliche) Abstimmung der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften untereinander.
*(14) Aufgabe Näheres regelt eine Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft ist , die mit 2/3 der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen wird.
a*(5) die Förderung der Absichten und Ziele Die Finanzmittel der PiratenparteiArbeitsgemeinschaften werden durch den Landesschatzmeister treuhändisch verwaltet, b) die Übernahme von Dienstleistungen für die Piratenpartei,c) die Förderung der Meinungsbildung innerhalb der Piratenpartei,d) auch die Anforderung und Koordination von Ressourcen für die AG von der Piratenpartei, insbesondere des Landesverbandes BrandenburgAbrechnung nach PartG übernimmt.
IV*(6) Eine Arbeitsgemeinschaft gilt als aufgelöst, wenn sie weniger als drei Mitglieder hat. Aufgabe Eventuelle Finanzmittel fallen der Koordinatoren der ArbeitsgemeinschaftKasse des Landesverbandes zu.
(1) Die Aufgabe der Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaft ist*konsent.
a) die Sammlung und gegebenenfalls. die Gestaltung von Arbeitsergebnissen der Arbeitsgemeinschaften und deren Kommunikation,b) die administrative Koordination der Arbeitsgemeinschaft,c) die Anforderung und Inanspruchnahme der Ressourcen der Piratenpartei,d) die organisatorische (nicht inhaltliche) Abstimmung der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften untereinander.===TOP 4 Verschiedenes===
VI*Gemeinsame Lesunghttp://wiki. Geschäftsordnungpiratenbrandenburg.de/Satzung/Landessatzung/Entwurf_SAG
(1) Näheres regelt die Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft, die mit 2/3 der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen wird*Die Arbeiten werden im Wiki fortgesetzt.
V. Finanzmittel (1) *Die Finanzmittel der Arbeitsgemeinschaften werden durch den Landesschatzmeister treuhändisch verwaltet, der auch die Abrechnung nach PartG übernimmt. VI. Auflösung (1) Eine Arbeitsgemeinschaft gilt als aufgelöst, wenn sie weniger als drei Mitglieder hat. Eventuelle Finanzmittel fallen der Kasse des Landesverbandes zu. *Wird noch hinsichtlich der Gliederung angepasst.*ansonsten grundätzlich Änderungen sind konsent, bis auf Punkt I.4. ===TOP 4 Verschiedenes=== *Gemeinsame Lesung
===TOP 5 Verschiedenes===
* Vorschlag weitere Sitzungen:
:2322.12.2010 Finish
:29.12.2010 Deadline Ergänzungen (Antragsabgabe)
===TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung===
:Die nächste Sitzung findet am 2322.12.2010 um 21.00Uhr statt.:Die Sitzung wurde um ??? 00:00 Uhr geschlossen.