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Benutzer:Nr 75:in spe/asdf

290 Bytes entfernt, 21:26, 21. Dez. 2010
§ 26 Urabstimmungen
:(6) Die Kosten der Urabstimmung trägt der Landesverband.
 
*Die Teilnahmescheine und Postumschläge werden getrennt erfasst, um die Anzahl der abgegebenen Stimmen festzustellen. Briefumschläge mit einem Poststempel, der nach Fristablauf datiert, werden nicht berücksichtigt. Sie werden ungeöffnet bis zum nächsten Landesparteitag aufbewahrt.
*
===§ 27 Satzung und Programm===
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