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Benutzer:Nr 75:in spe/asdf

372 Bytes hinzugefügt, 14:58, 22. Dez. 2010
§ 26 Urabstimmungen**
:(2) <sup>1</sup>Die Urabstimmung findet statt, wenn ein Zehntel der stimmberechtigte Mitglieder des Landesverbandes diese beantragen. <sup>2</sup>Die Antragssteller legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest. <sup>3</sup>Gegenstand der Urabstimmung muss ein Antrag an den Landesverband sein, über den dessen Mitglieder mit ja oder nein abstimmen können. <sup>4</sup>Ist der Antragstext mehrdeutig oder unklar, ist er unzulässig. <sup>5</sup>Der Landesvorstand ist verpflichtet, den Antrag innerhalb von 2 Wochen nach Eingang auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes zu veröffentlichen.
:(3) <sup>1</sup>Der Landesvorstand stellt nach Eingang des Antrages fest, ob die obigen Voraussetzungen gemäß Absatz 2 erfüllt sind. <sup>2</sup>Im Falle ihrer Zulässigkeit, findet die Urabstimmung statt.
:(4) <sup>1</sup>Die Durchführung einer Urabstimmung erfolgt mittels Stimmzetteln im Rahmen einer Briefwahl Briefabstimmung oder eines Landesparteitages, dessen einziger Tagesordnungspunkt der Gegenstand der Urabstimmung ist. <sup>2</sup>Die Entscheidung hierüber fällt der Landesvorstand; bei dessen Handlungsunfähigkeit der erste Antragsteller. <sup>3</sup>Der Antragstext kann nicht abgeändert werden. <sup>4</sup>Im Übrigen finden sämtliche einschlägige Bestimmungen dieser Satzung Anwendung. <sup>5</sup>Die Kosten der Urabstimmung trägt der Landesverband.
:(5) Durchführung einer Urabstimmung per BriefwahlBriefabstimmung:
:5.1. <sup>1</sup>Wird eine Briefwahl Briefabstimmung durchgeführt, bestimmt der Landesvorstand durch Beschluss, oder bei dessen Handlungsunfähigkeit der erste Antragsteller, einen Wahlleiter, der das Wahlverfahren leitet.<sup>2</sup>Der Wahlleiter bestimmt eine Frist, bis zu deren Ablauf die Wahlbriefe Abstimmungsunterlagen an eine zu bestimmende Adresse eingesandt werden müssen, um bei der Urabstimmung berücksichtigt zu werden. <sup>2</sup>Diese Frist darf frühestens 4 Wochen nach Versand der Urabstimmungsunterlagen an die Mitglieder ablaufen. Für die Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.
:5.2. <sup>1</sup>Der Wahlleiter versendet die Urabstimmungsunterlagen in einem verschlossen Umschlag an die stimmberechtigten Mitglieder. <sup>2</sup>Dieser enthält:
::a) den Stimmzettel mit dem Abstimmungsantrag und den Ankreuzmöglichkeiten Ja, Nein und Enthaltung,
::b) einen Abstimmungsumschlag,
::c) einen Teilnahmeschein,
:Die verwendeten Stimmzettel und Abstimmungsumschläge müssen alle gleicher Art und Größe sein. Auf ; die Teilnahmescheine ist haben Folgendes zu druckenenthalten:
:'':Hiermit versichere ich , den Stimmzettel selbst gekennezeichnet zu haben. Zur Glaubhaftmachung habe ich meine Mitgliedsnummer dazugeschrieben.''
:''Aufgrund einer körperlichen Behinderung des Abstimmenden habe ich den Stimmzettel als Hilfsperson gemäß dem dem Willen des Abstimmenden gekennzeichnet. Zur Glaubhaftmachung habe ich seine Darunter befinden sich Felder für die Mitgliedsnummer dazugeschriebenund die Unterschrift.''
:''Aufgrund einer körperlichen Behinderung des Abstimmenden habe ich den Stimmzettel als Hilfsperson gemäß dem dem Willen des Abstimmenden gekennzeichnet, was ich hiermit versichere. Zur Glaubhaftmachung habe ich seine Mitgliedsnummer dazugeschrieben.''  :Darunter befinden sich Felder für die Mitgliedsnummer und die Unterschriftder Hilfsperson. :5.3. <sup>1</sup>Der Abstimmende trifft seine Entscheidung auf dem Stimmzettel, verschließt ihn in dem Abstimmungsumschlag und fügt den Teilnahmeschein unter Angabe seiner Mitgliedsnummer bei; beide werden vom Mitglied in einem einfachen Briefumschlag an die vom Wahlleiter bezeichnete Adresse geschickt. <sup>2</sup>Das Porto für die Rücksendung ist vom Mitglied zu entrichten. <sup>3</sup>Wer wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die Briefabstimmung persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens (Hilfsperson) bedienen.
:5.34. <sup>1</sup>Der Abstimmende trifft seine Entscheidung auf dem Stimmzettel, verschließt ihn in dem Abstimmungsumschlag Die Auszählung erfolgt parteiöffentlich und fügt den Teilnahmeschein unter Angabe seiner Mitgliedsnummer bei; beide werden vom Mitglied in einem einfachen Briefumschlag an die ist vom Wahlleiter bezeichnete Adresse geschicktmindestens eine Woche vorher anzukündigen. <sup>2</sup>Das Porto für Der Wahlleiter prüft anhand der Briefumschläge, ob die Rücksendung Stimmabgabe fristgemäß eingegangen ist vom Mitglied zu entrichten. <sup>3</sup>Wer wegen einer körperlichen Behinderung Briefumschläge mit einem Poststempel, der nach Fristablauf datiert, werden nicht berücksichtigt. <sup>4</sup>Sie gelten als nicht abgegeben und werden ungeöffnet aufbewahrt. <sup>5</sup>Die Anzahl der fristgerechten und nicht fristgerechten Briefumschläge wird in einem Urabstimmungsprotokoll vermerkt.:<sup>6</sup>Danach öffnet er die Briefumschläge einzeln und prüft anhand der Teilnahmescheine, ob der Lage istTeilnehmende versichert hat, den Stimmzettel selbst ausgefüllt zu haben. <sup>7</sup>Die Anzahl der Absender, die Briefwahl persönlich die Versicherung nicht abgegeben haben, wird in dem Urabstimmungsprotokoll vermerkt. Ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden gesondert aufbewahrt; ihre Abstimmungsumschläge werden nie geöffnet.:<sup>8</sup>Briefumschläge, Teilnahmescheine und Abstimmungsumschläge werden getrennt von einander aufbewahrt; ihre Anzahl ist im Urabstimmungsprotokoll zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens (Hilfsperson) bedienenvermerken.
:5.45. <sup>1</sup>Der Wahlleiter prüft anhand der Briefumschläge, ob die Stimmabgabe fristgemäß eingegangen ist. Briefumschläge mit einem Poststempel, der nach Fristablauf datiert, werden nicht berücksichtigt. Sie gelten als nicht abgegeben und werden ungeöffnet bis zum nächsten Landesparteitag aufbewahrt. Die Anzahl der fristgerechten und nicht frsitgerechten Briefumschläge wird in einem Urabstimmungsprotokoll vermerkt.:Danach öffnet er die Briefumschläge einzeln und prüft anhand der Teilnahmescheine, ob der Teilnehmende versichert hat, den Stimmzettel selbst ausgefüllt zu haben. Die Anzahl der Teilnehmer, die die Versicherung nicht abgegeben haben, wird in dem Urabstimmungsprotokoll vermerkt.:Briefumschläge, Teilnahmescheine und Abstimmungsumschläge werden getrennt von einander bis zum nächsten Landesparteitag aufbewahrt; ihre Anzahl ist im Urabstimmungsprotokoll zu vermerken. Die Abstimmungsunterlagen ohne Versicherung des Absenders gelten als nicht abgegeben und werden gesondert aufbewahrt; ihre Abstimmungsumschläge werden nie geöffnet.:Sodann werden die übrigen Abstimmungsumschläge geöffnet, und die Stimmzettel ausgezählt. In dem Urabstimmungsprotokoll sind die Anzahl der
::- Ja-Stimmen,
::- Nein-Stimmen,
::- Ungültige Stimmzettel niederzulegen.
:Ungültig sind alle Stimmzettel, auf denen der Abstimmungswille nicht eindeutig erkennbar ist oder die leer sind. Abschließend bestätigt der Wahlleiter mit seiner Unterschrift unter das Urabstimmungsprotokoll, dass er die Urabstimmung ordnungsgemäß und gemäß obiger Bestimmungen durchgeführt hat. 
:5.5. <sup>1</sup>(6) Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefällt, sofern für den Abstimmungsgegenstand in dieser Satzung nichts anderes vorgesehen ist. <sup>2</sup>Die Urabstimmung ist gültig, wenn sich mindestens 30% der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes beteiligt haben.
:(67) <sup>1</sup>Die weiteren Kosten der Urabstimmung trägt der Landesverband. <sup>2</sup>Ein ordentlich einberufener Parteitag kann beschließen, die Abstimmungsunterlagen einer Briefwahl Briefabstimmung zu vernichten, sofern diesbezüglich kein Schiedsgerichtsverfahren anhängig ist.
===§ 27 Satzung und Programm===
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