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→§ 5 Organe des Landesverbandes
==''1. Unterabschnitt''==
===§ 5 Organe des LandesverbandesRegionalverbandes===
:(1) Organe des Landesverbandes Regionalverbandes sind die Gründungsversammlung, die Hauptversammlung und der Regionalvorstand
:(2) Auf Beschluss der Hauptversammlung hin, kann ein Schiedsgericht errichtet werden, das auf Grundlage der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung tätig wird.