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Bearbeitungen
Änderungen
→§ 7 Tagung
:(1) <sup>1</sup>Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.Die §§ 10, 11, 24 sowei die Absätze 1 und 3 des § 12 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fasssung finden entsprechende Anwendung.
'':(2) Fingieren gemeinsamer Grundgesamtheit bei Mehrfachstimmen-Stimmzetteln. ''
===§ 8 Aufgaben===