4.328
Bearbeitungen
Änderungen
Änderungen vom LPT 2011.2 eingebaut, betrifft § 21 (4)
= Aktuelle Version =
Die aktuell gültige Landessatzung der Piratenpartei Brandenburg wurde auf dem LPT 2011.1 am 05. Februar 2011 beschlossen.<br />Zuletzt geändert am 20 August 2011 auf dem LPT 2011.2 in Frankfurt (Oder).
==PDF-Versionen==
:(3) <sup>1</sup>Der Parteitag wählt fünf Piraten zu Richtern, die gemeinsam das Gericht bilden. <sup>2</sup>In einer weiteren Wahl werden zwei Ersatzrichter bestimmt, wobei die Stimmenzahl über die Reihenfolge der Ersatzrichter entscheidet.
:(4) Der Landesparteitag kann beschließen, das Schiedsgericht nur mit drei Richtern und einem Ersatzrichter zwei Ersatzrichtern zu besetzen. :(5) <sup>1</sup>Die Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt. <sup>2</sup>Die Richter bleiben bis zur Wahl eines neuen Landesschiedsgerichtes im Amt.
=== § 22 - frei - (Leerparagraph) ===