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Änderungen
→Gliederung
# Der Landesverband gliedert sich in und Kreis- und Ortsverbände.
# Die Kreisverbände werden vom Landesvorstand nach Größe und Zweckmäßigkeit festgelegt.
# Organe der Gliederungen sind die Mitgliederversammlung und der aus mindestens drei Mitgliedern bestehende VorstandLandesvorstand; darunter mindestens ein/e Schatzmeister/in
# Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie wählt den Vorstand und entscheidet über die betreffende Satzung.
# Die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes wählt auf die Dauer von einem Jahre die Vertreter für den Kreisverbanrat.