Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Kreisverband TF/Satzung KV-TF 1

1 Byte hinzugefügt, 12:04, 15. Apr. 2012
Satzung
(2) Die Ortsverbände werden vom Kreisparteitag mit einfacher Mehrheit festgelegt. Zur Gründung eines Ortsverbandes bedarf es mindestens drei Mitglieder in dem zu gründenden Ortsverband.
(3)Zusammenlegungen oder Auflösungen bestehender Ortsverbände werden durch einfache Mehrheit des Kreisparteitages entschieden.
(4) Die im Kreisverband gebildeten Ortsverbände können eine eigene Ortskasse unterhalten. Über die Zuteilung finanzieller Mittel an die Ortsverbände entscheidet der Kreisparteitag mit einfacher Mehrheit. Näheres regelt § 10 dieser Satzung.
520
Bearbeitungen

Navigationsmenü