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Kreisverband TF/Satzung KV-TF 1

319 Bytes hinzugefügt, 14:07, 15. Apr. 2012
Satzung
(8) Der Kreisparteitag wählt mindestens eine/n RechnungsprüferIn, die/der den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Kreisvorstandes vor der Entlastung über ihn prüft. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Kreisparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach ist die/der RechnungsprüferIn aus ihrer/seiner Funktion entlassen.
(9) Über den Kreisparteitag, deren derer Beschlüsse und deren derer Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung und mindestens drei Mitgliedern des Kreisvorstandes unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird vom Wahlleiter und den Wahlhelfern unterschrieben und dem Protokoll als Anlage beigefügt. (10) Der Kreisparteitag beschließt insbesondere über Satzung, Beitrags- und Kassenordnung und den Haushalt des Kreisverbandes. Der Kreisparteitag wählt den Kreisvorstand und die BewerberInnen auf Listen für die Kommunalwahlen gemäß § 8 dieser Satzung. (11) Der Kreisparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung.
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