194
Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
| Schlagworte Pro =
| Schlagworte Contra =
| Antragstext = Ich beantrage die Aufnahme des nachfolgenden Progammvorschlages in das Landesprogramm der Piraten Brandenburg. Landwirtschaft allgemein:1. Die Piraten Brandenburgs setzen sich für eine flächendeckende Landwirtschaft ein, die die Nachhaltigkeit, und Wirtschaftlichkeit, unter der Einhaltung der ökologischen Verträglichkeit berücksichtigt.. 2. Ebenso muss eine sozial gerechte Entlohnung der Arbeit in der Landwirtschaft ermöglicht und gesichert werden. Die Einkommensentwicklung darf sich nicht weiter von der der Gesellschaft entkoppeln.
3. Die Auswirkungen des Handelns, in und um die/der Landwirtschaft, für die nachfolgenden Generationen, sind zu berücksichtigen..
4. Die Hauptaufgabe der Landwirtschaft ist und bleibt die Sicherung der Ernährung.
5. Der Entzug von landwirtschaftlicher Fläche, kommt einem Nahrungsmittel- und Energieentzug gleich.
6. Erneuerbare Energien und der Anbau nachwachsender Rohstoffe sind ein positiver Beitrag zum Klimaschutz und eine wirtschaftliche Ergänzung für landwirtschaftliche Unternehmen. Es darf aber nicht mehr als 30 % der Ackerfläche dazu herangezogen werden.
7. Naturschutz in Kulturlandschaften verlangt einen Interessenausgleich.
8. Wissenschaftlich-technischer Fortschritt in der landwirtschaftlichen Praxis ist unverzichtbar. Hierzu brauchen wir eine praxisorientierte und weitsichtige Agrarforschung aus öffentlicher Hand und nicht von Monopolgesellschaften.9. Die Verwendung von genmanipuliertem Saatgut, dass durch das Zuführen von Arten- fremden Genen /Wirkstoffen verändert wurde lehnen wir solange ab, bis öffentliche Studien, mit Sicherheit, eine Störung von Natur und Fauna ausschließen können. 10. Von der Gesellschaft gewollte, aber von den Märkten nicht honorierte Leistungen müssen von der Gesellschaft über Ausgleichszahlungen entgolten werden.
11. Die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft darf sich nicht weiter von der der Gesellschaft entkoppeln.
12. Die Piraten Brandenburgs lehnen kurzfristige Gewinnmaximierung und Bodenspekulation ab.
Tierhaltung:
1. Eine Artgerechte und leistungsorientierte Tierhaltung sind miteinander vereinbar. Es ist zu gewährleisten, dass jedem Tier ausreichend Fress-, Ruhe- und Auslauf- möglichkeit zur Verfügung gestellt wird.
2. Der Einsatz von Antibiotika ist mindestens 3 Monate vor dem Verarbeiten von Fleisch zu verbieten
3. Diese Vorrausetzungen sind EU weit gleich zeitnah durchzusetzen. Solange hier durch unterschiedliche Umsetzungen Wettbewerbsverzerrungen erfolgen sind diese den in Deutschland / Brandenburg ansässigen Landwirten auszugleichen
Fruchtfolgen und Bodennutzung:
Die Piraten fordern die:
1. Einhaltung der dreigliedrigen Fruchtfolge, da diese, die Grundlage einer jeden guten fachlichen Praxis bildet.
Grünland Nutzung:
dass Grünland hat einen hohen ökologischen Stellenwert. bildet die Ernährungsgrundlage für alle Wiederkäuer und steht somit nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion. Es gewährleistet einen guten Grundwasser- und Erosionsschutz, außerdem besitzt es eine hohe CO²--‐Speicherfähigkeit. Gleiches gilt für die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen.
Die Piraten fordern:
1. die Gewährung der Möglichkeiten einer Wandlung von Acker zu Grünland (Hof nähe –Hof ferne)und umgekehrt im Verhältnis 1:1.
2. Eine Regenerierung von Grasnarben durch Umbruch und die neu Ansaht von mehrartigen Gräser –Mischungen, müssen möglich sein, um eine rentable Futterversorgung sicher zu stellen.
3. Die geplante Extensivierung von Ackerflächen sollen der Nutzung von Dauerkulturen wie zB: Grünland-Mischwiesen/Weiden, oder alternativer Pflanzen zur Fütterung oder Energiegewinnung zugeführt werden, da dies anderenfalls, bei immer mehr schrumpfender Landwirtschaftlicher Nutzfläche (80 ha /Tag in Deutschland) zur Bodenverknappung und Steigerung der Landpreise führt. Da die Familien- und mittelständischen-Landwirtschaftbetriebe nicht über unbegrenzte Finanzierungsmöglichkeiten verfügen, birgt eine überhöhte Landpreissteigerung, die Gefahr des Einstiegs von landwirtschaftsfremden Finanziers oder nicht erwünschten Großagrarbetrieben (über 4000 ha)