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Änderungen

Antragsfabrik/Agrarprogramm

27 Bytes entfernt, 16:41, 14. Mai 2012
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1. die Gewährung der Möglichkeiten einer Wandlung von Acker zu Grünland (Hof nähe –Hof ferne)und umgekehrt im Verhältnis 1:1.
2. Eine Regenerierung von Grasnarben durch Umbruch und die neu Ansaht von mehrartigen Gräser –Mischungen, müssen möglich sein, um eine rentable
Futterversorgung sicher zu stellen. 3. Die geplante Extensivierung von Ackerflächen sollen der Nutzung von Dauerkulturen wie zB: Grünland-Mischwiesen/Weiden, oder alternativer Pflanzen zur Fütterung oder Energiegewinnung zugeführt werden, da dies anderenfalls, bei immer mehr schrumpfender Landwirtschaftlicher Nutzfläche (80 ha /Tag in Deutschland) zur Bodenverknappung und Steigerung der Landpreise führt. Da die Familien- und mittelständischen- Landwirtschaftbetriebe nicht über unbegrenzte Finanzierungsmöglichkeiten verfügen, birgt eine überhöhte Landpreissteigerung, die Gefahr des Einstiegs von landwirtschaftsfremden Finanziers oder nicht erwünschten Großagrarbetrieben (über 4000 ha)
Neuausrichtung der GAP 2013:
 
Da die Produktions- und Strukturbedingungen in Deutschland von Nord bis Süd und Ost bis West, gravierende Unterschiede aufweist, sind Ausgleichszahlungen nach dem Gießkannenprinzip nicht zielführend und dem Steuerzahler zu vermittel.
.
Darum Vordern wir :
1. Säule: Eine 60 % tige Zahlung, als Ausgleich für gesellschaftlich notwendige Umweltleistungen wie Fruchtfolgen, Grünlanderhalt und Vorrangflächen zu bezahlen.
2. Säule: 20 % der Direktzahlungen sollten auf der Basis des Arbeitskraftbedarfes je 100 ha bezahlt werden. Arbeitsintensive Produktionszweige haben einen großen Nutzen im ländlichen Raum
3. Säule: und 20 % für die Bewirtschaftung viergliedriger Fruchtfolge, von Biotopen, neuartige Sonderkulturen und extensiven Flächen.
4. dabei muss es auch zu einer sozialeren und ausgewogeneren Gerechtigkeit kommen!
1.Säule: Eine 60 % tige Zahlung, als Ausgleich für gesellschaftlich notwendige Umweltleistungen wie Fruchtfolgen, Grünlanderhalt und
Vorrangflächen zu bezahlen.
2.Säule: 20 % der Direktzahlungen sollten auf der Basis des Arbeitskraftbedarfes je 100 ha bezahlt werden. Arbeitsintensive Produktionszweige haben
einen großen Nutzen im ländlichen Raum
3.Säule: und 20 % für die Bewirtschaftung viergliedriger Fruchtfolge, von Biotopen, neuartige Sonderkulturen und extensiven Flächen.
dabei muss es auch zu einer sozialeren und ausgewogeneren Gerechtigkeit kommen!
Text des Antrages
zweite Zeile etc.
| Begründung =
Begründung des Antrages
zweite Zeile etc.
| Typ = Programmantrag
| Gremium = LPT 2012.1
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