194
Bearbeitungen
Änderungen
→Großagrar/Industrieähnliche Betriebe:
* Es sind alle emissionstechnischen Möglichkeiten auszuschöpfen.
* Der Gülle- und Substrat-Tourismus, muss unterbunden werden. Der Radius ist aus umwelttechnisch sinnvollen Gründen und einer sinnvollen CO2 Bilanz, auf maximal 50 km zu begrenzen.
* Die Einhaltung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung Landwirtschaftlicher Flächen ist einzuhalten sicher zu stellen (Fruchtfolge)
* Wer über das Mindestmaß hinaus, Rücksicht auf die Ökologie nimmt, soll zusätzlich gefördert werden.