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BTW2013/Kandidatur-019

23 Bytes hinzugefügt, 11:29, 27. Jul. 2012
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
:* Punkt a wurde bereits beantwortet - dazu bedarf es keinen Beschluss des Antrages durch den Landesvorstand: es ist gesetzliche Grundlage (und wird auch voraussichtlich so bleiben). Wo dies stattfindet, ist "egal". Die zentrale AV ist ein Angebot. Bitte kontaktiere hierzu den KV HVL
:* Punkt b gefährdet massiv die Listenaufstellung. Wenn ein Wahlkreis es aus welchen Gründen nicht schafft, die Nominierung seines Kandidaten durchzuführen, würde es keine Landesliste geben. Dieser Punkt - so wie gestellt - ist definitiv abzulehnen.
:* Punkt c gefährdet massiv die Listenaufstellung. Selbst wenn rechtlich eine dezentrale Veranstaltung für die Landesliste möglich sei, ist eine 100%-ige bidirektionale Anbindung sämtlicher "Außenstellen" zu gewährleisten - inkl. Backup bei Ausfall. Nachfragen an die Kandidaten sind von jedem Ort zu ermöglichen. Ein Testlauf startet in Bochum. Wir wollen/sollen dies aber verbindlich ohne Grundlagen und im Märkischen Outback und Breitbandweißfleckenland durchführen? Wer führt die Akkreditierung durch an den unterschiedlichen Standorten zur gleichen Zeit? Du schreibst selbst, wo ein Wille ist, findet man einen Weg: deswegen wirst Du Dir sicherlich dazu bereits Gedanken gemacht haben. Das ist allemal besser, als dem Landesvorstand wissentlichetwas zu unterstellen.
:* eine Abänderung des Antrages war durch Nicht-Anwesenheit nicht gegeben. Vorherige Fragen/Kommentare/Anmerkungen sind vom Antragsteller nicht berücksichtigt worden.
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