415
Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
*[[Satzung/Landessatzung/Vorfrage Gliederungsaufbau|Voranfrage Gliederungsaufbau]] Erarbeitung einer Gliederung für den Entwurf der neuen Landessatzung.
--[[Benutzer:Paule II|Paule II]] 16:51, 15. Sep. 2009 (CEST)
== Wie geht es weiter? ==
Die AG-Satzung besteht aus meiner Sicht unverändert weiter. Der Landesvorstand hat keinerlei Befugnisse eine Landesarbeitsgemeinschaft par ordre de Mufti zu schließen. Bei einer Landesarbeitsgemeinschaft handelt es sich um einen Gebietszusammenschluss im Sinne des § 7 PartG und muss daher genauso behandelt werden wie ein Kreisverband. Folglich sind Ordnungsmaßnahmen nur entsprechend § 6 der Bundessatzung zulässig. Um eine solche Ordnungsmaßnahme auszusprechen, gab es aber keinerlei Veranlassung. Es gab aber eine Veranlassung der AG-Satzung ein Regelwerk zu geben, in dem der Sinn und Zweck der AG festgelegt wird, nämlich die Erstellung EINES Satzungsentwurfes. Das wurde von Anfang an versäumt bzw. unterlassen. Das ist aber nicht das Verschulden der Mitglieder der AG-Satzung, sonder der Führung des Landesverbandes zuzuschreiben.
Die derzeit vorhandene Landessatzung ist nach wie vor nicht praktikabel. Was wird nun unternommen, um dem Landesverband eine rechtlich praktikable Satzung zu geben und damit eine Basis für eine Parteiarbeit herzustellen?