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Kreisverband OHV/Archiv/Satzungsentwurf

174 Bytes hinzugefügt, 01:49, 6. Nov. 2009
§ 5 Organe des Kreisverbandes
(1) Organe des Kreisverbandes sind die Kreishauptversammlung und der Kreisvorstand.
{{OrangeBox2|Änderungsvorschlag|''Kreisparteitag'' statt Kreishauptversammlung. Siehe auch §7 Kreishauptversammlung
--[[Benutzer:Tramp|Tramp]] 01:49, 6. Nov. 2009 (CET)
}}
(2) Der Kreisverband überträgt schiedsgerichtliche Angelegenheiten auf das Landesschiedsgericht.
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