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→§ 7 Die Kreishauptversammlung
{{RedBox2|Anmerkung|20 % erscheinen mir zu hoch und es besteht dann eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß die Hauptversammlung eventuell nicht beschlussfähig ist. Eventuell ist 10% vom ersten Vorschlag zu tief gegriffen. Da die Größe des Vorstandes nicht direkt festgelegt ist, wenn wir die Anzahl der Beisitzer variabel halten und nicht nach oben beschränken, ist dafür Sorge zu tragen, daß der Vorstand alleine (ohne weitere Mitglieder} nicht bereits für eine beschlussfähige Kreishauptversammlung (Kreisparteitag) ausreichend ist - daher sollte die Anzahl aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder mindestens um zwei höher sein als der Vorstand Mitglieder hat.}}
--[[Benutzer:Tramp|Tramp]] 02:13, 6. Nov. 2009 (CET)
{{RedBox2|Formulierungsvorschlag|Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 15 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und die Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder die Anzahl der Vorstandsmitglieder um wenigstens 2 übersteigt.}}
--[[Benutzer:Chaosspawn23|Chaosspawn23]] 13:46, 14. Nov. 2009 (CET)
}}