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Kreisverband OHV/Archiv/Satzungsentwurf

542 Bytes hinzugefügt, 13:53, 14. Nov. 2009
§ 9 Satzungs- und Programmänderung
aller Mitglieder des Kreisverbandes gefordert ist. Dies wäre noch zu prüfen, würde aber vom Effekt her ''dringende'' Satzungsänderungen quasi unmöglich machen, so daß dieser Passus dann auch gestrichen werden könnte. Ich wüßte derzeit nicht, welche Satzungsänderungen so dringend sind, daß diese nicht auch über eine Kreishauptversammlung im normalen Rahmen abgehandelt werden könnten. Hat da jemand Beispiele?
--[[Benutzer:Tramp|Tramp]] 02:20, 6. Nov. 2009 (CET)
{{OrangeBox2|Anmerkung|Meines Erachtens schadet die Klausel auch mehr, als dass sie nützt. Für eine dringende Satzungsänderung, die auch ohne Kreisparteitag konsensfähig ist fällt mir nicht wirklich ein Beispiel an. Selbst eine Änderung der Rechtslage, die eine Änderung der Satzung zwingend machen würde, hat regelmäßig eine Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten, so dass man das auch auf einem Kreisparteitag - auch einem spontan einberufenen - klären kann.
--[[Benutzer:Chaosspawn23|Chaosspawn23]] 13:53, 14. Nov. 2009 (CET)
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