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→Art. 1: Status der Arbeitsgemeinschaft: Link eingefügt
=== Art. 1: Status der Arbeitsgemeinschaft ===
: (1) Die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist eine Arbeitsgemeinschaft der Piratenpartei Brandenburg im Sinne des [http://wiki.piratenbrandenburg.de/Satzung/Landessatzung#.C2.A7_23_Arbeitsgemeinschaften § 23 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg ] der Piratenpartei Deutschland in der am 5. Februar 2011 beschlossenen Fassung (im Folgenden: "Landessatzung").
: (2) Die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit versteht sich gemäß § 23 Absatz 2 Satz 5 der Landessatzung als dienstleistende Arbeitsgemeinschaft.