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→Art. 3: Koordinatoren und Verantwortlichkeiten: Link eingefügt
=== Art. 3: Koordinatoren und Verantwortlichkeiten ===
: (1) Die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird nach innen durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden. [http://wiki.piratenbrandenburg.de/Satzung/Landessatzung#.C2.A7_23_Arbeitsgemeinschaften § 23 Absatz 3 der Landessatzung ] findet entsprechende Anwendung.
: (2) Die Wahl der Koordinatoren kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis in der Form "Ja / Nein / Enthaltung / Ungültig / Anzahl abgegebener Stimmen / Anzahl der Wahlberechtigten" bekannt. § 24 der Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.
: (3) Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland wird nach außen durch mindestens einen Presseverantwortlichen vertreten. Der Presseverantwortliche oder die Presseverantwortlichen sind mit Beschluss durch den Vorstand des Landesverbandes zu beauftragen.