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Satzung/Landessatzung

3 Bytes entfernt, 16:04, 2. Sep. 2013
Änderungen vom LPT 2013.1 eingebaut, betrifft § 15 (1)
= Aktuelle Version =
Die aktuell gültige Landessatzung der Piratenpartei Brandenburg wurde auf dem LPT 2011.1 am 05. Februar 2011 beschlossen.<br />
Zuletzt geändert am 1811. August 2012 2013 auf dem LPT 20122013.2 1 in EberswaldeBad Liebenwerda.
==PDF-Versionen==
===§ 15 Anträge und Rederecht===
:(1) Satzungs- und Programmänderungsanträge sowie Anträge, die auf die Tagesordnung des nächsten Landesparteitages gesetzt werden sollen, können im laufenden Jahr jederzeit gestellt werden, spätestens jedoch sind sie fünf Wochen vor Tagungsbeginn des kommenden Parteitages einzureichen.
:(2) <sup>1</sup>Anträge auf Ergänzung der vorläufigen Tagesordnung sind spätestens 14 Tage vor Tagungsbeginn einzureichen. <sup>2</sup>Bei außergewöhnlichem Umfang oder außergewöhnlicher Komplexität können sie durch Beschluss des Einberufungsorgans zurückgewiesen werden, sofern eine zeitnahe, angemessene Vorbefassung durch die Mitglieder nicht möglich erscheint. <sup>3</sup>Die Zurückweisung ist zu begründen.
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