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Kreisverband OHV/Antraege/2013.1-KPT-OHV

46 Bytes hinzugefügt, 18:15, 16. Sep. 2013
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==== § 7 Tagung ====
:<sup>1</sup>Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. <sup>2</sup>Die §§ 10, 11 Absatz 2, 24 sowie die Absätze 1 und 3 des § 12 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung. <sup>3</sup>Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Absatz 2 entfällt - siehe Erläuterungen.
==== § 8 Aufgaben ====
2.498
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