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→§ 10 Wahlen und Kandidaturen
::So wie wir Piraten es vorleben wollen.
::Darum macht es Sinn, dass Amtsinhaber bzw. Mandatsträger Pausen zwischen den Legislaturperioden haben. Die Politik bleibt lebendig, sie verkrustet nicht. Lobbyeinflüsse werden vermindert, stark belastet Amtsinhaber / Mandatsträger können sich regenerieren. Die Forderung nach Auszeiten können wir anschließend glaubhaft als politische Forderung stellen, da wir dies innerparteilich vorleben.
::'''Erläuterung zu Abs. 1'''
:*Zu Satz 1: Es wird von Wahlperiode gesprochen. Aktuell haben wir Wahlperioden von einem Jahr. Die Dauer der Wahlperiode ist in der Satzung festgelegt. Eine Änderung des Zeitraums der Wahlperiode kann durch Satzungsänderungsantrag erfolgen.
;*Zu Satz 2: Die Formulierung "grundsätzlich" schließt nicht aus, dass bei besonderen Anlässen (z.B. es stehen keine weiteren Kandidaten/innen zur Verfügung)auch eine direkt auf die abgelaufene Wahlperiode folgende Wiederwahl zulässig ist.
::'''Erläuterung zu Abs. 2'''