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Änderungen

Kreisverband OHV/Antraege/2013.1-KPT-OHV

1.623 Bytes hinzugefügt, 11:44, 19. Okt. 2013
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= '''Satzungsänderungsantrag SÄA001''' =
:Die Satzung wird durch Vorschriften zu Wahlen und Kandidaturen (Neu: § 10), Kassenprüfern (Neu: § 12) und Rechnungsprüfern(Neu: § 13) erweitert. Daraus resultieren redaktionelle Änderungen, die die §§ 7, 8, 11, 12 -14 betreffen. Weiterhin wird § 2 angepasst, um Rechtssicherheit herzustellen.§ 9 Abs. 1 Satz 1 wird in Bezug auf die Antragsfristen geändert; das Antragsverfahren wird in den Sätzen 2 bis 5 konkret beschrieben. :Da die Änderungen in direktem Zusammenhang stehen, wird nur '''ein''' Änderungsantrag gestellt. Für den Fall, dass der Antrag wegen einzelner Formulierungen nicht angenommen werden sollte, wird hilfsweise beantragt, die Änderungen zu den einzelnen Bestimmungen als jeweils eigenen Satzungsänderungsantrag - SÄA001 bis SÄA010 SÄA011 - oder als Module 1 bis 10 11 zu behandeln.
:Der Kreisparteitag möge deshalb folgende Ergänzungen bzw. Neufassungen in der Satzung für den Kreisverband Oberhavel beschließen:
:*Abs. 4 Satz 1 wurde demzufolge Satz 2. Da die Regelungen zu den Kassenprüfern nicht mehr in der Finanzordnung der Bundessatzung enthalten sind, wurde er redaktionell an die aktuelle Bundessatzung angepasst (Abschnitt A, § 9b Abs. 8) angepasst, lässt aber auch die Wahl nur eines Kassenprüfers zu.
:*Abs. 5 wurde wortgleich aus § 10 Abs. 1 Satz 2 übernommen, da er eine Aufgabe der Hauptversammlung beschreibt.
 
=== § 9 Anträge und Rederecht ===
 
:(1) <sup>1</sup>Satzungs- und Programmänderungsanträge sowie Anträge, die auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt werden sollen, können im laufenden Jahr gestellt werden, spätestens jedoch sind sie eine Woche vor Tagungsbeginn der kommenden Hauptversammlung entweder über die Wikiseite „Anträge“ des Kreisverbandes oder direkt beim Kreisvorstand in schriftlich einzureichen. <sup>2</sup>Die Schriftform gilt auch als gewahrt, wenn der Antrag per Email an den Vorstand eingereicht wird. <sup>3</sup> Später eingegangene Anträge können nur mit Zustimmung des Kreisparteitages behandelt werden. <sup>4</sup> Änderungen an fristgerecht eingegangen Anträgen sind jederzeit möglich. <sup>5</sup> Alle eingegangenen Anträge werden spätestens fünf Tage vor dem Kreisparteitag vom Kreisvorstand im vollständigen Wortlaut veröffentlicht.
 
:'''Begründung'''
:*Es gibt keinen schlüssigen Grund, weshalb wie bisher festgelegt, Anträge vier Wochen vor Tagungsbeginn einzureichen sind. Auch ist nicht erkennbar, weshalb Satzungs- bzw. Programmänderungsanträge in Bezug auf die Antragsfrist unterschiedlich zu behandeln sind. In der Einladung zur heutigen Hauptversammlung werden von der Satzungsregelung abweichende Fristen genannt und das Antragsverfahren konkretisiert. Der Änderungsantrag soll hier ein einheitliches Verfahren gewährleisten und das Antragsverfahren direkt in der Satzung konkretisieren.
 
 
=== § 10 Wahlen und Kandidaturen===
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