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Kreisverband OHV/Antraege/2013.1-KPT-OHV

114 Bytes entfernt, 11:05, 2. Nov. 2013
§ 10 Wahlen und Kandidaturen
=== § 10 Wahlen und Kandidaturen===
:(1) <sup>1</sup>Die erneute Kandidatur für Grundsätzlich ist die nochmalige Wahl in ein Parteigremium oder Parteiamt ist bei direkt aufeinander folgenden Wahlperioden und unter der Voraussetzung, dass die erste Kandidatur Erfolg hatte, nur einmal direkt erneut zulässigmöglich. <sup>2</sup> Danach kann bei vorheriger erfolgreicher Kandidatur ist eine erneute Wahl in dasselbe Parteigremium oder Parteiamt grundsätzlich erst nach Ablauf der daran anschließenden einer weiteren Wahlperiode erneut für eine weitere Wahlperiode kandidiert werdenzulässig.
:(2) <sup>1</sup>Die erneute Kandidatur für ein Mandat als Abgeordneter ist bei direkt aufeinander folgenden Legislaturperioden und unter der Voraussetzung, dass die erste Kandidatur Erfolg hatte, nur einmal direkt erneut zulässig. <sup>2</sup> Danach kann bei vorheriger erfolgreicher Kandidatur erst nach Ablauf der daran anschließenden Legislaturperiode erneut für eine weitere Legislaturperiode kandidiert werden.
::*Abs. 1 Satz 1 wurde wortgleich zu § 8 Abs. 4 Satz
::*Abs. 1 Satz 2 wurde wortgleich zu § 8 Abs. 5
::* Abs. 2 wird wortgleich zu § 11 Abs. 5, Abs. 3 wird wortgleich zu § 11 Abs. 1. Beide Bestimmungen betreffen den Kreisvorstand.  
===Unterabschnitt 2 – Parteigremien und Parteiämter===
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