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→§ 7 Der Kreisparteitag
== '''§ 7 Der Kreisparteitag''' ==
(1) Der Kreisparteitag ist das höchste Organ des Kreisverbandes. Sie Er berät und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen.
(2) Der Kreisparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Kreisebene. Jedes Mitglied hat auf dem Kreisparteitag das Recht der freien Rede.