9.135
Bearbeitungen
Änderungen
Änderungen vom LPT 2014.2 eingebaut, betrifft §§ 2 (2)
= Aktuelle Version =
Die aktuell gültige Landessatzung der Piratenpartei Brandenburg wurde auf dem LPT 2011.1 am 05. Februar 2011 beschlossen.<br />
Zuletzt geändert am 0512. April Juli 2014 auf dem LPT 2014.1 2 in Löwenberger LandFrankfurt (Oder).
==PDF-Versionen==
:(1) Mitglieder des Landesverbandes sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Bundesland Brandenburg haben.
:(2) <sup>1</sup>Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand der niedrigsten Gliederung nach Zustimmung des Landesvorstandes. <sup>2</sup>Diese gilt als erteilt, wenn der Landesvorstand sich nicht innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantrag äußert. <sup>3</sup>Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen niedrigster Gliederung und Landesvorstand entscheidet das Landesschiedsgericht über die Aufnahme. <sup>4</sup>Besteht keine den Beitrittsort umfassende Gliederung, so entscheidet der Landesvorstand. <sup>54</sup>Die nachfolgenden Gliederungen können die Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern dem Landesverband übertragen. <sup>65</sup>Der Landesvorstand entscheidet dann im Einvernehmen mit den Vorständen der Gliederungen.
:(3) Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller bei der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Widerspruch einlegen, die abschließend entscheidet.