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Vorstand/Antrag/2014-027

1.504 Bytes entfernt, 09:56, 18. Jul. 2014
etwas umgeschrieben (lpt142 x003)
|antragsteller= [[Benutzer:Budlbn|TB]] ([[Benutzer Diskussion:Budlbn|Diskussion]]) Thomas Budich
|termin=Wenn die PP-BBg selbst verboten wird und die Landtagswahl mit 0,7% "erfolgreich" abgeschlossen ist?
|status= neuunbearbeitet, 22.06.2014
|thema=
'''Die Piraten Brandenburg positionieren sich gegen PresseZensur-454, Umfrage+LQFB und Antrag. (Oder eben auch nicht)'''
|antrag=Ich beantrage das der Landesvorstand der Piratenpartei Bbg die brandenburger Parteimitglieder hierzu befragt und dann eine entsprechende offizielle Erklärung, u.a. mittels Pressemitteilung, gegen PresseZensur im Allgemeinen und eine Protestnote zum speziellen Fall (SÜW-454) an beteiligte und geeignete staatliche Stellen (z.B. [9]) richtet. Sofern die Basis oder der LaVo sich nicht gegen Pressezensur erklären möchte, sollte eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.
Ich beantrage das der Landesvorstand der Piratenpartei Bbg oder des RV DOS eine offizielle Erklärung Ziel: Es soll ein Signal gegen PresseZensur im Allgemeinen und Land Brandenburg gesetzt werden.eine Protestnote zum speziellen Fall an beteiligte und geeignete staatliche Stellen (z.B. [9]) richtetDenn solche Informationsunterdrückung findet oft in verschleierter Form statt.
|grund=
Mir geht es um eine offizielle Erklärung der Piratenpartei Bbg und/Das Thema ist nicht nur bzgl. Ägypten oder des PP RV DOS Türkei von Relevanz, sondern auch in Deutschland Land Brandenburg. Mein Antrag vom 22.06.2014 zum Thema PresseZensuran den LaVo ist noch unbearbeitet. Leider war auch kein weiterer Pirat bei der Gerichtsverhandlung am 18.03. Sofern die Piraten gegen PresseZensur im Allgemeinen und Speziellen sind bitte Ich um eine entsprechende Stellungnahme2014 in Lübben als Zeuge anwesend.
Mit der Umfrage Ich halte es piratisch geboten, eine Pressemitteilung und LQFB-Initiative möchte ich das Meinungsbild (der Beteiligten) Partei-Mitglieder in Erfahrung bringen eine Protestnote herauszugeben. Letzteres ist besonders wichtig, da allgemeine Offenbarungen kaum Wirkung erzielen dürften. Demonstrationen, Beschwerden oder Bürgerinitiativen haben nicht umsonst meist einen konkreten Zweck und die Ergebnisse lokalen Bezug.
Auch nützt es nicht viel wenn die theoretischen Rechte aus Pressegesetz oder Grundgesetz nicht wahrgenommen werden oder nicht praktiziert werden können weil kommunale Antragsteller und Gerichte rechtsfehlerhaft und höhere Rechte ignorierend verdeckte Zensur ausüben. Mithin geht es um die Darstellung der Inakzeptanz von grundrechtswidrigen Maßnahmen durch Staatsorgane (im Speziellen Richter Staudler am Amtsgericht Lübben).Weiterhin ist in der Praxis der sogenannte Rechtsweg weder Jedem zur Verfügung stehend noch funktionstüchtig.Desweiteren können und tätigen die Anträge an den Regionalvorstand jeweiligen Staatsorgane mit Blockaden durch Nichtgewähr des Rechtes illegale Schikane (BGB) und den Landesvorstand einfließen lassenEinschüchterung. Das alles sollte von Piratenparteimitglieder nicht akzeptiert werden.
Darauf aufbauend wünsche ich mirWohin Mißstände, und halte es piratisch gebotenwie im speziellen Fall dargestellt sind, eine Pressemitteilung und eine Protestnote führen können erkennt man nicht nur an die im speziellen Beteiligtender demotivierten Bevölkerung (Wahlbeteiligung ...) sondern auch am internationalen Geschehen (Türkei, Ägypten usw.). Deshalb bildete eine Person des Zeitgeschehens den Aufruf:"Wehret den Anfängen"
Letzteres ist wichtig, da allgemeine Offenbarungen kaum Wirkung erzielen dürften. DemonstrationenWenn wir als PIRATEN nicht einmal die Mißstände im vorhandenen realen Deutschland kritisieren/ändern wollen, Beschwerden oder Bürgerinitiativen haben wie könnten wir denn globale antidemokratische Vorgänge wie TTIP angehen? Benötigen wir Makulatur-Demokratie/Rechtstaatlichkeit? Ich nicht umsonst meist einen konkreten Zweck. Und Du?
Mithin geht es um die Darstellung der Inakzeptanz von grundrechtswidrigen Maßnahmen durch Staatsorgane (im Speziellen Richter am Amtsgericht). [9]zum speziellen Fall beteiligte und geeignete staatliche Stellen:
Bedenkt bitte auch das es dem Volke nichts nützt wenn die brandenburger Landesverfassung und das BRDverwaltung@agln.brandenburg.de(Amtsgericht Lübben, Gerichtsstrasse 2-Grundgesetz Pressefreiheit garantieren3, aber Systemorgane diese "bedarfsweise" rechtswidrig blockieren. Und der sogenannte Rechtsweg steht tatsächlich eben nicht Jedem zur Verfügung D-15907 Lübben)
(Kosten, Richterwillkür etcpoststelle@mdj.) und stellt auch eine Verschleppungs- und "Gras darüber wachsen lassen" Methode darbrandenburg. Desweiteren können und tätigen die jeweiligen Staatsorgane mit Blockaden durch Nichtgewähr de(Ministerium der Justiz des Rechtes illegale Schikane und Einschüchterung. Das alles sollte von Piraten nicht akzeptiert werden. Landes Brandenburg,Wohin MißständeAbteilung II, wie im speziellen Fall dargestellt sindHeinrich-Mann-Allee 107, führen können erkennt man nicht nur an der demotivierten Bevölkerung (Wahlbeteiligung ...) sondern auch am internationalen Geschehen (Türkei, Ägypten usw.D-14473 Potsdam). Deshalb bildete eine Person des Zeitgeschehens den Aufruf: "Wehret den Anfängen".
Wenn wir als PIRATEN nicht einmal die Mißstände im vorhandenen realen Deutschland kritisieren/ändern wollenverwaltung@lgcb.brandenburg.deLandgericht Cottbus, wie könnten wir denn globale antidemokratische Vorgänge wie TTIP angehen? Benötigen wir MakulaturPräsident Klaus-Demokratie/Rechtstaatlichkeit? Ich nicht. Und Du? Christoph Clavée Gebt bitte ggf. eure Änderungsvorschläge oder Bedingungen an. Gerichtsstraße 3-4, D-03046 Cottbus
_Rechtliches:_<http://dejure.org/gesetze/GG/5.html> und <http://www.bravorspetitionsausschuss@landtag.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15089.de>u.s. Prozeßakten (verbliebene) <http://www.budich.org/public/tweverf1.htm>Landtag Brandenburg, Petitionsausschuss A2Postfach 60 10 64, D-14410 Potsdam
_Anmerkung:_*Wenn ihr weitere Erläuterungen bedürft bitte melden.*Formulierung z.B. im Sinne von (i.S.v.) -scharfer Protest gegen jegliche Pressezensur -uns ist bekannt geworden das am Amtsgericht Lübben eine Zensur eines Internetartikels durch Richter Staudler vorgenommen wurde (Az. 20 C 454/13). s.a.:<http://dudle.piratenbrandenburg.de/PresseZensur454/><https://lqpp.de/bb/initiative/show/111.html>  _Der spezielle Fall_ in Kürze: <http://www.budich.org/public/wasttrm1.htm> Az. 20 C 454/13 des Amtsgerichtes LübbenIch bin u.a. als freier Netz-Journalist mit rechtswidriger(Presse)Zensur beaufschlagt worden. Dies erfolgte per gerichtlicherUnterlassungsverfügung und Urteil und Geldstrafe und Haftandrohung. Hintergrund ist eine Auskunftsverweigerung bzw. nicht genügendeAuskunftgabe durch den hiesigen TrinkWasserversorger Stadtwerke Lübbenzu meiner Anfrage zur Trinkwasser-Beschaffenheit.Über den Hergang, die Ergebnisse und den Sachverhalt darf ich nichtBericht erstatten. *_ Es muß mindestens einmal jährlich die Bürgerschaft vollständig zurWasserqualität informiert werden. _*Anhaltend wird durch [2] gegen die TWVO [3] verstoßen indem keineBürgerinformation über die Wasserbeschaffenheit (Wasserqualität)öffentlich gegeben wird. Weder in der sogenannten "Wasserzeitung"/Stadtwerkezeitung(SWZ) [6] nochauf o.g. Internetseiten oder [4] erfolgen ausreichend Auskünfte. Diesbetrifft den Zeitraum "Ausgabe Juni 2010" bis "Ausgabe April 2014"(Stand10.06.2014). Auch gibt es keine Informationen in Papierform für dieBriefkästen der Bewohner. Seit Jahren gibt es hier also _keine_°8Wasser-Information. Insbesondere wurde durch das Stadtwerk-SÜW gegen die §§ <http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__14.html> <http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__21.html>verstoßen.  [1] KöR in D-15907 Lübben-Spreewald http://www.luebben.de [2] SÜW https://www.stadtwerke-luebben.de (ein 100%iges kommunales Unternehmen der KöR Stadt Lübben) [3] TWVO http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/ [4]<https://www.stadtwerke-luebben.de/Produkte/Wasser/Trinkwasserbeschaffenheit-> [5]<https://www.stadtwerke-luebben.de/content/media/507_Internet__Trinkwasserbeschaffenheit_2013.pdf>  [6] <https://www.stadtwerke-luebben.de/Presse/Stadtwerkezeitung>|bemerkung=
[7] <http://wwwDieser Antrag wurde auch per Mail an den Vorstand gesendet.budich.org/dossier1/wastlbn2.htm#mangelsueff2> Zum Sachverhalt Nichtauskunft gemäß Trinkwasserverordnung(TWVO) durch das Wasserwerk(SÜW)[2] der Stadt Lübben-Spreewald [1]
°8 Die einzige zweifelhafte Ausnahme ist die _einmalige_ Offenlegung
[5] "Stand Juni 2013" welche erst _nach_ meiner Anfrage und
Mangelanzeige/Intervention veranlasst wurde.
[9] zum speziellen Fall beteiligte und geeignete staatliche*_ Der spezielle Fall_ in Kürze: _* Stellen http: verwaltung@agln//www.budich.brandenburgorg/public/wasttrm1.dehtm (Amtsgericht Az. 20 C 454/13 des Amtsgerichtes Lübben, Gerichtsstrasse 2Ich bin u.a. als freier Netz-3, D-15907 Lübben)Journalist mit rechtswidriger Zensur beaufschlagt worden. Dies erfolgte per gerichtlicher Unterlassungsverfügung und Urteil. poststelle@mdjHintergrund ist eine Auskunftsverweigerung bzw.brandenburgnicht genügende Auskunftgabe durch den hiesigen TrinkWasserversorger Stadtwerke Lübben zu meiner Anfrage zur Trinkwasser-Beschaffenheit.de Über den Hergang, die Ergebnisse, den Sachverhalt und dem öffentlichen Gerichtsverfahren (Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg, Abteilung IIUrteil, Heinrich-Mann-Allee 107Verfügung, D-14473 PotsdamUnterlassungs/Zensurantrag) [1] und [2] verwaltung@lgcb.brandenburgdarf ich nicht Bericht erstatten.de Landgericht Cottbus, Präsident Klaus-Christoph Clavée Gerichtsstraße 3-4Deshalb wurde ich mit 2000, D-03046 Cottbus petitionsausschuss@landtagEuro Geldstrafe oder 40 Tage Haft bedroht.brandenburgDieses Verbot ist rechtswidrig.de Landtag Brandenburg, Petitionsausschuss A2 Postfach 60 10 64, D-14410 Potsdam
Es muß mindestens einmal jährlich die Bürgerschaft ausreichend und aktuell zur Wasserqualität informiert werden (Trinkwasserverordnung TWVO).
Auch weitere lübbener Bürger berichteten mir, das solche Informationen in den Jahren 2012+2013 nicht erfolgten.
Die Details und rechtlichen Belange sind (teilweise) meiner Netzseite und dem unten benannten Antrag zu entnehmen. Aufgrund der Zensur leider unvollständig.
[[Benutzer:Budlbn|bemerkung=mfG Thomas]]http://www.budich.org/
Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.
|mitzeichner=
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