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Vorstand/Antrag/2015-016

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ACHTUNG: Fragen/Diskussionen zu diesem Antrag findest du auf der Diskussionsseite


Nummer: 2015-016

Datum: 19.03.2015

Gliederung: SV Potsdam

Antragsteller: Bastian (Diskussion)

Termin für Sitzung: 24.04.2015

Status: abgelehnt

Antrag

Verteilung der Parteienfinanzierung (staatliche Teilfinanzierung)

Antragsbegehren

Der Vorstand möge beschließen, die Anteile der staatlichen Teilfinanzierung des Landesverbandes Brandenburg nach folgendem Schlüssel zu verteilen:
  • 1. Von Abschlagszahlungen beginnend mit der Abrechnungsjahr 2012 wird eine Rückstellung in Höhe von 25% gebildet. Diese wird aufgelöst, wenn feststeht, dass der Bundestagspräsident keine Rückforderungen geltend macht. Diese Feststellung trifft der Bundesschatzmeister. Die Rückstellungen werden nach der Auflösung nach Nr. 5. Schlüssel weiterverteilt.
  • 2. Der Landesverband bildet pro Jahr eine Rückstellung in Höhe von 500€, welche der Arbeit der AGs vorbehalten sind (siehe §23(5) Landessatzung).
  • 3. Der Landesverband erhält 800 € pro Monat als Sockelbetrag, um die operativen Kosten (Landesgeschäftsstelle, Landesparteitage, Verwaltung, Porto,...) zu decken.
  • 4. Finden in einem Jahr Wahlen zum Landtag, Bundestag oder Europaparlament statt, kann ein Wahlkampfglobalbudget gebildet werden, das den Gliederungen anteilig zu Gute kommt, wenn mindestens drei Gliederungen zustimmen. Das Wahlkampfglobalbudget wird zu 50% anteilig von den nach Nr. 5 an die Gliederungen zu verteilenden Mitteln abgezogen.
  • 5. Die verbleibenden Mittel der staatlichen Teilfinanzierung und den Abschlagszahlungen verbleiben:
zu 50% beim Landesverband zur Finanzierung der politischen Arbeit.
Die verbleibenden 50% werden anteilig zur Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Kreise im Verhältnis zur Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des LV Brandenburg an die Gliederungen ausgezahlt.
Der Stichtag der Ermittlung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder ist der 31.Dezember des jeweiligen Vorjahres.

Antragsbegründung

Die Gliederungen sind auskömmlich zu finanzieren. Daher steht den Gliederungen ein Anteil aus der staatlichen Teilfinanzierung in analoger Anwendung des §22 ParteienG zu.

Dieser Antrag lehnt sich an den Beschluss des Landesvorstandes vom 05.03.2012 an.

https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/2012-026

Bemerkung

Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

Unterstützer

  1. ???
  2. ...

Gegner

  1. ???
  2. ...