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Vorstand/Antrag/A2018-009

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ACHTUNG: Fragen/Diskussionen zu diesem Antrag findest du auf der Diskussionsseite


Nummer: A2018-009

Datum: 06.12.2018

Gliederung: RV DOS

Antragsteller: Holger-DOS (Diskussion)

Termin für Sitzung: zusammen mit A2018-008

Status: angenommen

Antrag

Konkurrenzantrag zu A2018-008

Antragsbegehren

Der Landesvorstand möge beschließen, die Gliederungen bei den Kommunalwahlkämpfen 2019 in Brandenburg finanziell zu unterstützen.

Jede Gliederung, die
1. ihre Teilnahme an den Kommunalwahlen 2019 bekannt gibt und mindestens einen eigenen Kandidaten (m/w/d), der ein Mitglied der Piratenpartei Brandenburg ist, aufstellt oder bereits aufgestellt hat,
oder
2. ihre Absicht zur Teilnahme an den Kommunalwahlen 2019 bekannt gibt und bis zum 20.03.2019 eine Aufstellungsversammlung durchführen will oder eine Aufstellungsversammlung durchführen lassen will,
auf der mindestens ein eigener Kandidaten (m/w/d), der Mitglied der Piratenpartei Brandenburg ist, aufgestellt werden soll.
erhält auf Antrag eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 2.000,00 €.
Der Antrag muss spätestens am 31.12.2018 beim Landesvorstand eingegangen sein.

Voraussetzung ist, dass die Mittel ausschließlich für den Kommunalwahlkampf 2019 in Brandenburg verwendet werden.
Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig.
Die Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn mindestens ein eigener Kandidaten (m/w/d), der Mitglied der Piratenpartei Brandenburg ist, aufgestellt wurden.
Die Gliederungen weisen die Verwendungsvoraussetzungen und die Höhe der Wahlkampfausgaben im Einzelnen in Form eines Verwendungsnachweises und durch Vorlage der Rechnungen bis spätestens 01.07.2019 nach.

Nicht ausgeschöpfte Mittel sind an den Landesverband zurückzuzahlen.
Die Höhe der Rückzahlung wird vom Landesschatzmeister nach Prüfung der eingereichten Unterlagen bestimmt.
Die Rückzahlung hat innerhalb eines Monats nach der Bestimmung der Rückzahlungshöhe zu erfolgen.

Wird bis zum 01.07.2019 kein Verwendungsnachweis erbracht, ist der gesamte Betrag unverzüglich zurückzuzahlen.

Gliederungen, die entgegen der bekundeten Absicht nicht an der Kommunalwahl teilnehmen oder entgegen der bekundeten Absicht keine Aufstellungsversammlung durchgeführt haben, haben den gesamten Betrag einschließlich eventuell erhaltener Zinsen unverzüglich zurückzuzahlen.

Bei Abruf der Mittel erklärt sich der jeweilige Gliederungsvorstand mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Der Landesverband wird entsprechende Formulare für den Antrag und den Verwendungsnachweis zur Verfügung stellen.

Antragsbegründung

In der Arbeitssitzung des Vorstandes am 05.12.2018 wurden Mängel am Antrag A2018-008 aufgezeigt.

Dieser konkurrierende Antrag versucht alle aufgezeigten Probleme zu lösen.
Im Übrigen wird auf die Begründung des Antrages A2018-008 verwiesen.

Bemerkung

Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

Der 20.03.2019 ist der Tag der letztmalig möglichen Leistung von Unterstützungsunterschriften und das Fristende für das Einreichen der Unterschriftenliste bei der Wahlbehörde.
Eine Aufstellungsversammlung nach diesem Termin macht also keinen Sinn.

Der im Antrag A2018-008 genannte 30.06.2019 als Ende der Nachweisfrist ist ein Sonntag.
Damit verschiebt sich bereits auf Grund gesetzlicher Regelungen (§ 193 BGB) das Fristende auf den 01.07.2019.
Entsprechend wurde im hiesigen Antrag sogleich der 01.07.2019 als Fristende benannt.

(m/w/d) ist die Abkürzung einer möglichen natürlichen Geschlechtszugehörigkeit des Kandidaten

  • m = männlich
  • w = weiblich
  • d = divers

Eine entsprechende Aufschlüsselung erfolgte, um einer eventuell behaupteten Diskriminierung vorzubeugen.

Mit der Kandidat ist nämlich nur das grammatikalische Geschlecht des "Kandidat"-en, nicht jedoch das natürliche Geschlecht der betroffenen Person gemeint.

Unterstützer

  1. ???
  2. ...

Gegner

  1. ???
  2. ...