Vorstand/Beschluss/2010-009
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Thema: Aufhebung des unrechtmäßigen Ausschlusses von 98 Mitgliedern
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 16.09.2010
Status: angenommen
Thema: Aufhebung des unrechtmäßigen Ausschlusses von 98 Mitgliedern
Der Vorstand möge beschließen, den unrechtmäigen Ausschluss von insgesamt 98 Mitgliedern der Piratenpartei Landesverband Brandenburg für unwirksam zu erklären.
Begründung
Begründung: Am 4. Juli 2010 wurden 98 Mitglieder des Landesverbandes von ihrer Mitgliedschaft ausgeschlossen, mindestens 10 davon trotz der ordentlichen Zahlung ihres Mitgliedsbeitrages. Die korrekte Einhaltung der Mahnstufen wurde durch die verfügbaren Unterlagen nicht belegt, ebenso wie ein dazu notwendiger Vorstandsbeschluss nicht existiert. Der Ausschluss war also nicht rechtsgültig. Die betroffenen Mitglieder können danach ordentlich angemahnt werden. Im Jahr 2011 können die ordnungsgemäßen Mahnstufen durchgeführt werden und die nichtzahlenden Mitglieder / Karteileichen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Dieser Umlaufbeschluss wurde am Donnerstag 16.09.2010 um 22:40 eingereicht, die Mitglieder des Vorstandes haben bis Samstag den 18.09.2010 Zeit ihre Stimme abzugeben. Eine Liste der Betroffenen liegt dem Landesschatzmeister vor.
Anmerkung
Eigentlich würde dies erst am Dienstag auf die TO [der Landesvorstandssitzung] gesetzt werden, aber da bereits am Sonntag in Potsdam der Stadtparteitag stattfindet, muss bis dahin eine Lösung getroffen werden, sonst tauchen da noch Leute auf und wollen abstimmen, obwohl sie gar kein Mitglied mehr sind.
Abstimmung
Markus: dafür |
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Holger: dafür |
Eik: dafür |
Sebastian P.: dafür |
Oliver: dafür |
Sebastian C.: dagegen |
Sven: dafür |
Ergebnis
Beschluss: angenommen
Formalien
Der Antrag wurde am 16.09.2010, 22:44 Uhr, per E-Mail von Eik Wassberg an die interne Vorstandsliste gesendet und via E-Mail von den einzelnen Vorstandsmitgliedern abgestimmt.
Die laut Geschäftsordnung des Vorstandes zu Vorstandssitzungen 5(a) festzulegende Frist für den Umlaufbeschluss endete am 18.09.2010, 20:00 Uhr.
Der Antrag wurde als dringlich erachtet.
Die Gültigkeit des Umlaufbeschlusses soll auf der nächsten Vorstandssitzung bestätigt werden.
Protokoll
siehe Vorstandssitzung vom 21.09.2010