Vorstand/Beschluss/2014-089
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Thema: Verhängung einer Ordnungsmassnahme
Name: Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 05.12.2014
Status: angenommen
Verhängung einer Ordnungsmassnahme
Der Vorstand möge beschließen:
Gegen das Mitglied [Name dem Vorstand bekannt] wird eine Ordnungsmaßnahme verhängt. Art und Umfang der Ordnungsmaßnahme liegen im Ermessen des Landesvorstandes.
Begründung
Die Begründung liegt dem Landesvorstand vor. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist die Begründung nicht öffentlich zu machen.
Abstimmung
Abstimmung: | 2014-089 |
Dafür: | Andreas, Lutz, Michael, Jens, Jürgen |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | Mandy |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: | keine |
Protokoll
siehe Vorstandssitzung vom 05.12.2014