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Vorstand/Beschluss/B2022-022

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Thema: Verteilung der staatlichen Teilfinanzierung
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 24.10.2022
Status: angenommen

Thema: Verteilung der staatlichen Teilfinanzierung

Der Landesvorstand möge beschließen:

Der von der Bundespartei dem Landesverband überwiesene Anteil aus der staatlichen Parteienfinanzierung wird beginnend mit dem Jahr 2022 und bis auf Weiteres fortlaufend zwischen dem Landesverband und seinen Untergliederungen aufgeteilt. Drei Viertel des Betrages verbleiben beim Landesverband. Das verbliebene Viertel wird unter den Untergliederungen aufgeteilt.

Der Anteil jeder Untergliederung richtet sich dabei zu gleichen Teilen nach

  • dem Anteil ihres Tätigkeitsgebietes an der Fläche des Landes Brandenburg,
  • dem Anteil der Bevölkerung in ihrem Tätigkeitsgebiet an der Gesamtbevölkerung des Landes Brandenburg,
  • dem Anteil der stimmberechtigten Mitglieder der Untergliederung an der Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes,
  • dem Anteil des Spendenaufkommens der Untergliederung am Gesamtspendenaufkommen des Landesverbandes. Spenden an den Landesverband werden für die Berechnung zu gleichen Teilen allen Untergliederungen angerechnet.

Stichtag ist dabei jeweils der 31.12. des Jahres, in dem dem Landesverband der Anteil aus der staatlichen Parteienfinanzierung überwiesen wurde; ersatzweise des Vorjahres, sofern aktuellere Daten nicht vorliegen. Gebiete, die derzeit im Tätigkeitsgebiet keiner Untergliederung liegen, werden für die Berechnung zu einer virtuellen Gliederung zusammengefasst und analog zu bestehenden Gliederungen behandelt. Ihr Anteil verbleibt beim Landesverband.

Begründung

Der hier vorgeschlagene Verteilschlüssel setzt sich zu gleichen Teilen aus zwei Aspekten zusammen:

  • der Deckung des Grundbedarfes einer Untergliederung
  • dem Beitrag der Untergliederung zur Erlangung der staatlichen Parteienfinanzierung.

Der Grundbedarf berücksichtigt zu gleichen Teilen die Fläche und die Einwohnerzahl des Tätigkeitsbereiches der jeweiligen Untergliederung. Der Beitrag der Untergliederung zur Erlangung der staatlichen Parteienfinanzierung berücksichtigt zu gleichen Teilen die Anzahl stimmberechtigter Mitglieder sowie das Spendenaufkommen der Untergliederung und setzt damit Anreize, aktiv Mitglieder und Spenden anzuwerben.

In einem ersten Schritt würden damit für das Jahr 2022 insgesamt 3.260.15 € der 13.040,58 € an die Untergliederungen ausgeschüttet. Mit einer Verteilung von 25% der Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung an seine Untergliederungen liegt der LVBB künftig im oberen Viertel aller Landesverbände.

Anmerkung

Untergliederung Anteil 2019 Anteil 2020 Anteil 2021 Gesamt Status
DOS 262,47 129,68 469,87 862,02 gutgeschrieben
MOL 8,51 8,63 191,41 208,55 gutgeschrieben
NORD 173,65 182,48 1.090,31 1.446,44 am 21.02.2023 ausgezahlt
WEST 872,37 554,43 - 1.426,80 ausgezahlt (mit offenen Forderungen an den alten RV WEST i. H. v. 1.140,00 € verrechnet, Rest am 29.06.2023 ausgezahlt)
SVP 61,51 537,81 461,04 1.060,36 am 20.02.2023 ausgezahlt
SÜD 31,82 13,65 353,86 399,33 gutgeschrieben
TF 5,44 6,59 196,88 208,91 gutgeschrieben
Gesamt 1.415,77 1.433,27 2.763,37 5.612,41

Details inkl. Rechenbeispielen siehe Verteilung PartFin.

Abstimmung

Abstimmung: B2022-022
Dafür: Axel, Dirk, Thomas N., Riccardo, Stefan
Dagegen: keiner
Enthaltung: keiner
nicht abgestimmt: keiner
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine


Protokoll

siehe Vorstandssitzung vom 09.11.2022