Vorstand/Beschluss/B2023-005
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Thema: Keine Rückforderung der PartFin von Untergliederungen/Vorläufige Aussetzung des Beschlusses B2022-022
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 02.03.2023
Status: angenommen
Thema: Keine Rückforderung der PartFin von Untergliederungen/Vorläufige Aussetzung des Beschlusses B2022-022
Der Landesvorstand möge beschließen:
- Die für die Jahre 2019-2021 an die Untergliederungen ausgeschütteten Anteile an der staatlichen Parteien Finanzierung werden vom Landesverband weder ganz noch in Teilen zurückgefordert.
- Der weitere Vollzug des Beschlusses B2022-022 für die Jahre 2022ff. wird bis auf Weiteres ausgesetzt.
Begründung
Mit Ankündigung vom 24.02.2023 hat der Bundesvorstand die Landesverbände darüber informiert, dass die endgültige Festsetzung der staatlichen Parteienfinanzierung niedriger ausgefallen ist, als zunächst angenommen. Resultierend daraus muss die Partei im Voraus gewährte finanzielle Mittel in nicht unerhelicher Höhe an den Deutschen Bundestag zurückzahlen. Diese Rückzahlung wird mit der kommenden Rate verrechnet. Der darüber hinausgehende Teil ist von der Bundespartei zurückzuzahlen, die sich dies wiederum von den Landesverbänden zurückerstatten lässt. Im üngünstigsten Falle könnten auf den Landesverband Brandenburg bis zu 18.000 Euro an Rückzahlungen entfallen.
Mit Beschluss B2022-022 hat der Landesvorstand beschlossen, die nunmehr teilweise zur Disposition stehende Parteienfinanzierung anteilig an die Untergliederungen weiterzureichen. An diesem Beschluss wollen wir - auch mit Hinblick auf die kommende Kommunalwahl - festhalten. Um in jedem Falle finanziell handlungsfähig zu bleiben, ist es allerdings erforderlich, die Auszahlung weiterer Mittel mindestens bis zur Klärung der Rückforderungshöhe auszusetzen.
Abstimmung
Abstimmung: | B2023-005 |
Dafür: | Thomas, Dirk, Stefan, Riccardo |
Dagegen: | keiner |
Enthaltung: | keiner |
nicht abgestimmt: | Axel |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: | keine |