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Wahlen/Bundestagswahl 2021/Wahlkampf

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Bundestagswahl 2021: Übersicht | Wahlkampf | Aufstellungsversammlungen | Protokoll | Kandidaten

Wahlkampftour

Unser Infostand

Der Landesverband führt unter dem Motto "Zukunft ist wählbar" in der Zeit vom 14. August bis 26. September eine Wahlkampftour durch das Land Brandenburg und darüber hinaus durch.

Termine

Datum und Uhrzeit Ort Beschreibung Teilnehmer
? Radio Comenius Podcast der Comenius Grundschule Oranienburg Thomas Ney
25.08.2021 09:00 Vicco-von-Bülow-Gymnasium in Falkensee Podiumsdiskussion der Direktkandidaten anlässlich der Bundestagswahl 2021 Thomas Ney
31.08.2021 10:00–11:30 Uhr Rathaus Hohen-Neuendorf Erstwähler-Kandidaten-Speeddating Thomas Ney
31.08.2021 19:00–21:00 Uhr Kirche St. Nicolai Kirche in Oranienburg Podiumsdiskussion Thomas Ney
01.09.2021 16:00 Uhr Ferbehlin bei der Rhinmilch Podiumsdiskussion des Bauernverbands Axel Heidkamp
02.09.2021 14:00 Uhr Förderverein Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V., Bürgerbildungszentrum „Amadeu Antonio“ Eberswalde Podiumsdiskussion Stefan Günther (etwas später, wegen Arbeit)
03.09.2021 10:00 Uhr Aula der Torhorst-Schule Oranienburg Wahlarena mit Schülern Thomas Ney
05.09.2021 10:00 MAFZ in Paaren im Glien 12. Havelländer Erntefest, Erwartungen des Berufstandes an die künftigen Abgeordneten des Bundestages, Einladung folgt im August Axel Heidkamp?
08.09.2021 16:30 Uhr Caritas-Werkstatt Oranienburg Podiumsdiskussion "Wir haben die Wahl - Gespräch mit den Bundestagskandidat:innen zur Inklusion" Thomas Ney
08.09.2021 14:00 Schwedt Podiumsdiskussion Axel Heidkamp
13.09.2021 18:00 Marwitz Beatfabrik MAZ Wählerforum Thomas Ney

Weitere Termine im Landeskalender

Plakatierung

Plakatmotive

Die finalen Plakatentwürfe sind hier veröffentlicht. Insgesamt wurden für den Landesverband 4000 Plakate bestellt.

Kandidatenplakate

Themenplakate

Hinweise zur Plakatierung

Folgendes ist bei der Plakatierung zu beachten:

  • Plakate dürfen innerhalb von Ortschaften (also bis zum Ortsausgangsschild) gehängt werden.
  • Verboten ist das Hängen von Plakaten an Laternen mit Verkehrszeichen (Schildern und Ampeln) sowie im unmittelbaren Kreuzungsbereich und in den Innenseiten von Kurven. Darüber hinaus dürfen Plakate nicht so gehängt werden, dass sie die Sicht auf dahinterliegende Schilder und Lichtanlagen verdecken. Das Hängen von Plakaten an Bäumen ist untersagt. Ebenso verboten ist das Plakatieren vor Wahllokalen. Darüber hinaus können Gemeinden zusätzliche Verbote erteilen. Hierüber informieren wir die Kandidaten separat.
  • Plakate sollen in einer Mindesthöhe von 2,50m hängen. Ragen Plakate in den Straßenbereich hinein, so ist eine Mindesthöhe von 4m einzuhalten. Bitte organisiert daher eine ausreichend hohe Leiter. (1,2m reicht i. d. R., da ihr die Plakate an den Laternen hochschieben und anschließend fixieren könnt.
  • Das Anbringen ist nur mit Kabelbindern erlaubt. Diese werden euch vom Landesverband in ausreichender Zahl gestellt. Bitte besorgt euch zum Plakatieren einen Seitenschneider, um überstehende Kabelbinderbänder abschneiden zu können. Draht oder gar Nägel zur Befestigung sind untersagt.
  • Manche Gemeinden begrenzen die Anzahl an Plakaten, die von einer Partei gehängt werden dürfen. Die genehmigten Stückzahlen sind unten vermerkt. Die Liste wird fortlaufend ergänzt. Einige wenige Gemeinden verlangen, dass die Plakate auf der Rückseite mit einem Sticker versehen werden, zum Zeichen dass es sich um genehmigte Plakate handelt. Diese erhaltet ihr im Fall der Fälle zusätzlich zu den Plakaten.
  • Nach der Wahl müssen die Plakate umgehend (i. d. R. binnen 2 Wochen) wieder entfernt werden. Manche Gemeinden geben noch engere Fristen an. Auch hierüber informiert der Landesvorstand.
  • Seid sparsam mit den Kabelbindern. In der Regel werden sie euch in ausreichender Stückzahl mitgegeben. Falls nicht, bestellen wir zur Not nach.

Plakatiergenehmigungen

Status:

  • angefordert: Genehmigung beantragt, aber weder Eingang bestätigt noch Bewilligung vorliegend
  • bestätigt: Genehmigung wird ausgefertigt und versandt
  • bewilligt: Genehmigung liegt vor

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Plakatierung. Die angegebenen Plakatanzahlen beziehen sich auf einzelne Plakate; Doppelplakate (Vor- und Rückseite) sind demnach als zwei Plakate zu zählen.

Gemeinde Landkreis Status Genehmigte Anzahl Besondere Auflagen Genehmigung
Ahrensfelde Barnim angefordert ? keine
Bernau bei Berlin Barnim bestätigt 600 keine Scan
Biesenthal-Barnim Barnim bewilligt unbegrenzt keine Scan
Britz-Chorin-Oderberg Barnim bewilligt unbegrenzt keine Scan
Eberswalde Barnim angefordert ? keine
Joachimsthal (Schorfheide) Barnim bewilligt 60 keine Scan
Panketal Barnim bewilligt unbegrenzt keine Scan
Schorfheide Barnim bewilligt 204 Es sind jeweils 40 Stück in den Ortsteilen Finowfurt, Groß Schönebeck und Lichterfelde zulässig und jeweils 14 Stück in den Ortsteilen Altenhof, Böhmerheide, Eichhorst, Klandorf, Schluft und Werbellin. Scan
Wandlitz Barnim bewilligt 170 Basdorf: 30, Klosterfelde: 30, Lanke: 10, Prenden: 10, Schönerlinde: 10, Schönwalde: 20, Stolzenhagen: 20, Wandlitz: 30, Zerpenschleuse: 10 Scan
Werneuchen Barnim bewilligt unbegrenzt keine Scan
Brandenburg an der Havel Brandenburg an der Havel bewilligt 300 keine Scan
Cottbus Cottbus bewilligt unbegrenzt keine Anzeige an Fa. Ströer erfolgt.
Bestensee Dahme-Spreewald bewilligt 60 max. 30 Doppelplakate Scan
Eichwalde Dahme-Spreewald bewilligt 200 keine Scan
Heideblick Dahme-Spreewald bewilligt 200 keine Scan
Heidesee Dahme-Spreewald bewilligt unbegrenzt keine Scan
Königs Wusterhausen Dahme-Spreewald bewilligt 600 je Ortsteil (außer K-W) 25 Scan
Lieberose/Oberspreewald Dahme-Spreewald bewilligt unbegrenzt keine Scan
Lübben (Spreewald) Dahme-Spreewald bewilligt 50 keine Scan
Luckau Dahme-Spreewald bewilligt 50 Verboten: Luckauer Kernstadt (Bereich innerhalb des Stadtgrabens, dazu zählen: Am Markt, Brauhausgasse, Hauptstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Kirchplatz, Lange Straße, Logenstraße, Marktstraße, Mönchhof, Nonnengasse, Nikolaistraße, Rathausstraße, Schulstraße), historische Kirchen sowie 50 Meter Umfeld der Schlossvorplatz im Ortsteil Fürstlich-Drehna Scan
Märkische Heide Dahme-Spreewald bewilligt 200 keine Scan
Mittenwalde Dahme-Spreewald bewilligt 140 Brusendorf, Gallug, Telz, je 6 Doppelplakate
Motzen. Töpchin, Schenkendorf-Krummensee und Ragow je 10 Doppelplakate
Mittenwalde: 12 Doppelplakate
Scan
Schenkenländchen Dahme-Spreewald bewilligt 200 nicht an lackierten Laternen, die Gemeinde entfernt Plakate ab dem 27.09. kostenpflichtig! Scan
Schönefeld Dahme-Spreewald bewilligt ? keine folgt
Schulzendorf Dahme-Spreewald bewilligt unbegrenzt keine Scan
Unterspreewald Dahme-Spreewald bewilligt 100 keine Scan
Wildau Dahme-Spreewald bewilligt 40 keine Scan
Zeuthen Dahme-Spreewald angefordert ? keine
Doberlug-Kirchhain Elbe-Elster bewilligt 100 max. 50 Standorte Scan
Elsterland Elbe-Elster bewilligt 92 je OT max. 2 bis 6 Doppelplakate, Details siehe Anlage Scan
Elsterwerda Elbe-Elster bewilligt 60 nicht im Innenstadtbereich (Hauptstr., Lange Str., Bahnhofsvorplatz, Promenade und Markt), nicht an lackierten Lichtmasten, nicht auf der Bahnhofsbrücke (Schullerstr.) Scan
Finsterwalde Elbe-Elster angefordert ? keine
Herzberg (Elster) Elbe-Elster bewilligt 200 keine Scan
Kleine Elster (Niederlausitz) Elbe-Elster bewilligt 80 max. 20 pro Gemeinde Scan
Liebenwerda Elbe-Elster bewilligt 190 Max. 25 je Ortsteil, Details siehe Schreiben Scan
Plessa Elbe-Elster bewilligt 168 max. 14 Doppelplakate je Ortsteil Scan
Röderland Elbe-Elster bewilligt 80 im Ortsteil Prösen 20 Stück und in den Ortsteilen Haida, Reichenhain, Saathain, Stolzenhain a. d. Röder, Wainsdorf und Würdenhain jeweils 10 Stück Scan
Schlieben Elbe-Elster bewilligt unbegrenzt In den Gemeinden nur halb so viele Plakate wie in der Stadt Schlieben Scan
Schönewalde Elbe-Elster angefordert ? keine
Schradenland Elbe-Elster bewilligt 48 6 Doppelplakate je Ortsteil Scan
Sonnewalde Elbe-Elster bewilligt unbegrenzt keine Scan
Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder) bewilligt unbegrenzt keine Scan
Brieselang Havelland bewilligt unbegrenzt keine Scan
Dallgow-Döberitz Havelland bewilligt unbegrenzt keine Scan
Falkensee Havelland bewilligt unbegrenzt keine Scan
Friesack Havelland bewilligt 300 Nicht gestattet: Firesack Marktplatz, Hamburger Str. (OT Pessin), Dorfstraße (Paulinenaue OT Selbelang) Scan
Ketzin/Havel Havelland bewilligt unbegrenzt keine Scan
Milower Land Havelland bewilligt unbegrenzt keine Scan
Nauen Havelland bewilligt unbegrenzt nicht im Sanierungsgebiet Scan
Nennhausen Havelland bewilligt 150 keine Scan
Premnitz Havelland bewilligt 160 maximal an 80 Standorten Scan
Rathenow Havelland bewilligt unbegrenzt Es erfolgt keine Plakatierung auf dem Märkischen Platz und Dunckerplatz und im Bereich der Berliner Straße zwischen dem Schleusenkanal und der Friedrich-Engels-Straße, in der Brandenburger Straße zwischen Bergstraße und Berliner Straße, in der Fehrbelliner Straße zwischen Berliner Straße und Waldemarstraße und in der Goethestraße zwischen Berliner Straße und Waldemarstraße, Scan
Rhinow Havelland angefordert ? keine
Schönwalde-Glien Havelland angefordert ? keine
Wustermark Havelland bewilligt unbegrenzt keine Scan
Altlandsberg Märkisch-Oderland bewilligt unbegrenzut keine Scan
Bad Freienwalde (Oder) Märkisch-Oderland bewilligt unbegrenzt Lackierte Lichtmasten aus Metall (u.a. in der Königstraße, Karl-Marx-Straße, Tornower Straße, Grünstraße, Fischerstraße, Wasserstraße, Bahnhofstraße) dürfen nicht als Werbeträger genutzt werden. Scan
Barnim-Oderbruch Märkisch-Oderland bewilligt unbegrenzt nicht an lackierten oder pulverbeschichteten Laternen Scan
Falkenberg-Höhe Märkisch-Oderland bewilligt unbegrenzt Die Straßenlampen im OT Beiersdorf im Bereich der Hauptstraßensiedlung und Taschenberg sind nicht Gemeindeeigentum, insoweit sind diese von der Erlaubnis ausgenommen Scan
Fredersdorf-Vogelsdorf Märkisch-Oderland bewilligt unbegrenzt keine Scan
Golzow Märkisch-Oderland bewilligt unbegrenzt keine Scan
Hoppegarten Märkisch-Oderland bewilligt unbegrenzt Keine Plakatierung in der Hoppegarterner Str., Hönower Weg, Neuer Hönower Weg, Mahlsdorfer Str., Wiesenstr., Lindenallee Scan
Lebus Märkisch-Oderland bewilligt 200 nicht an gestrichenen Lichtmasten Scan
Letschin Märkisch-Oderland angefordert ? keine
Märkische Schweiz Märkisch-Oderland bewilligt unbegrenzt keine Scan
Müncheberg Märkisch-Oderland bewilligt 184 OT Eggersdorf (Dorflage) maximal 4 Stück, OT Eggersdorf (Siedlung) maximal 4 Stück, OT Hermersdorf maximal 6 Stück, OT Hoppegarten (Dorflage) maximal 4 Stück, OT Jahnsfelde maximal 7 Stück, OT Münchehofe maximal 2 Stück, OT Obersdorf maximal 6 Stück, OT Trebnitz maximal 9 Stück, OT Müncheberg maximal 50 Stück
Keine Plakatierung an der Berliner Straße (B 1/5) im Ortsteil Hoppegarten, in der Eberswalder Straße (B 168) stadtauswärts ab der Ortsausgangstafel Müncheberg, einschließlich zwischen den Ortstafeln Dahmsdorf sowie an der Fürstenwalder Chaussee
Scan
Neuenhagen bei Berlin Märkisch-Oderland bewilligt unbegrenzt keine Scan
Neuhardenberg Märkisch-Oderland bewilligt unbegrenzt nicht im Denkmalschutzgebiet sowie im historischen Stadtkern (Karl-Marx-Allee, Oderbruchstr., Neudorf) Scan
Petershagen/Eggersdorf Märkisch-Oderland bewilligt 100 keine Scan
Rüdersdorf bei Berlin Märkisch-Oderland bewilligt 150 keine Scan
Seelow Märkisch-Oderland bewilligt unbegrenzt keine Scan
Seelow-Land Märkisch-Oderland bewilligt 128 maximal 4 Standorte pro Ortsteil Scan
Strausberg Märkisch-Oderland bewilligt unbegrenzt keine Scan
Wriezen Märkisch-Oderland bewilligt 160 keine Scan
Birkenwerder Oberhavel bewilligt 60 keine Scan
Fürstenberg/Havel Oberhavel bewilligt 100 keine Scan
Glienicke/Nordbahn Oberhavel bewilligt unbegrenzt einzelne Lichtmasten verboten - siehe Anlage Scan
Gransee und Gemeinden Oberhavel bewilligt unbegrenzt keine lackierten Straßenlaternen verwenden, ggf. Gebiet der historischen Altstadt beachten Scan
Hennigsdorf Oberhavel bewilligt 200 nur an Lichtmasten, an denen noch keine Werbung hängt,
nicht in denkmalgeschützten Bereichen: gesamtes „Rathenauviertel“ (Rathenaustraße zwischen Spandauer Allee und Parkstraße), Peter-Behrens-Straße, Klingenbergstraße, Hertzstraße, Amperestraße, Ohmstraße, Voltastraße, Wattstraße, Paul-Jordan-Straße, Edisonstraße bis zur Fontanestraße bis Hausnummer 135), Stolpe-Süd - Kreuzung Drosselweg Ecke Eichhörnchenweg (Bereich Sowjetischer Ehrenfriedhof), am „Alten Dorfanger“ in Nieder Neuendorf (Umgebungsbereich der alten Kirche in der Dorfstraße)
Scan
Hohen Neuendorf Oberhavel bewilligt 140 keine Scan
Kremmen Oberhavel bewilligt 160 in Beetz 10 Doppelplakate, in Flatow 10 Doppelplakate, in Groß-Ziethen 10 Doppelplakate, in Hohenbruch 10 Doppelplakate, in Kremmen 20 Doppelplakate, in Sommerfeld 10 Doppelplakate, in Staffelde 10 Doppelplakate Scan
Leegebruch Oberhavel bewilligt unbegrenzt keine Scan
Liebenwalde Oberhavel bewilligt 50 max. 25 Standorte Scan
Löwenberger Land Oberhavel bewilligt 100 keine Scan
Mühlenbecker Land Oberhavel bewilligt unbegrenzt keine Scan
Oberkrämer Oberhavel bewilligt unbegrenzt ab 16. August Scan
Oranienburg Oberhavel bewilligt unbegrenzt Verboten: Berliner Straße, Nehringstraße und Breite Straße vom Schloßplatz bis zur Adolf-Dechert-Straße bzw. von der östlichen Uferpromenade an der Havel bis zum Bötzower Platz inkl. Parkstraße, im Radius von 100 m um den Parkplatz an der Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen, Scan
Velten Oberhavel bewilligt unbegrenzt Keine Plakatierung in der Rosa-Luxemburg-Str. zwischen Marwitz und Nauener Str. sowie in der Viktoriastr. zwischen Kochstr. und Bahnübergang. Scan
Zehdenick Oberhavel bewilligt unbegrenzt keine Scan
Altdöbern Oberspreewald-Lausitz bewilligt 115 Altdöbern 10 Werbeträger, Ranzow, Reddem, Chransdorf, Peitzendorf, Waldfrieden je 4 Werbeträger, Neupetershain 10 Werbeträger, Bronkow, Lug, Lipten, Rutzkau, Saadow je 4 Werbeträger, Buchwäldchen, Gosda, Muckwar, Schöllnitz, Luckaitz, Neudöbern, Rettchensdorf, Weißag, Zwietow je 3 Werbeträger, Bahnsdorf, Lindchen, Lubochow, Ressen, Leeskow, Lieske je 4 Werbeträger Scan
Calau Oberspreewald-Lausitz bewilligt 120 max. 60 Standorte, nicht im Stadtkern (Kirchstr., Töpferstr., Platz des Friedens, Schloßstr., Cottbuser Str. Scan
Großräschen Oberspreewald-Lausitz bewilligt 160 keine Scan
Lauchhammer Oberspreewald-Lausitz bewilligt 200 keine Plakatierung an städtischen Einrichtungen (z.B. Schulen und Kindertagesstätten), an öffentlichen Anlagen (z.B. Schlosspark) und an den vier vor dem Rathaus befindlichen Straßenbeleuchtungsmasten Scan
Lübbenau/Spreewald Oberspreewald-Lausitz bewilligt 80 mit Sticker Scan
Ortrand Oberspreewald-Lausitz bewilligt 40 keine Scan
Ruhland Oberspreewald-Lausitz bewilligt 120 max. 10 Standorte je Ortsteil Scan
Schipkau Oberspreewald-Lausitz bewilligt 150 max. 20 je Ortsteil, teilweise nur 5 Standorte Scan
Schwarzheide Oberspreewald-Lausitz bewilligt 120 Keine Plakate entlang des BASF-Grundstückes (Schipkauer Str. + Naundorfer Str.) Scan
Senftenberg Oberspreewald-Lausitz bewilligt 100 keine Scan
Vetschau/Spreewald Oberspreewald-Lausitz bewilligt 100 keine Scan
Beeskow Oder-Spree bewilligt unbegrenzt ab 02.08.2021! Keine Anbringung an den historischen schwarzen Straßenlaternen Scan
Brieskow-Finkenheerd Oder-Spree bewilligt 60 max. 12 je Ortsteil Scan
Eisenhüttenstadt Oder-Spree bewilligt unbegrenzt keine Scan
Erkner Oder-Spree bewilligt 64 Nicht in der Friedrichstraße zwischen den zwei Kreisverkehren Scan
Friedland Oder-Spree bewilligt 60 keine Scan
Fürstenwalde/Spree Oder-Spree bewilligt unbegrenzt Fürstenwalde verfügt über keine eigene Satzung, es gilt daher die Allgemeinverfügung E-Mail
Grünheide (Mark) Oder-Spree bewilligt 254 Aufkleber, nicht am rot-gelben Tourismusleitsystem, genaue Aufschlüsselung nach Ortsteilen im Anhang Scan
Neuzelle Oder-Spree bewilligt unbegrenzt Die Plakatierung an Straßenleuchten innerhalb der Ortsdurchfahrt Neuzelle, - Bahnhofstraße, - Frankfurter Straße, - Priorsberg. - Brauhausplatz ist untersagt Scan
Odervorland Oder-Spree bewilligt 250 keine Scan
Rietz-Neuendorf Oder-Spree angefordert ? keine
Scharmützelsee Oder-Spree bewilligt 100 max. 60 je Gemeinde ohne Ortsteile und sowie max. 10 je Ortsteil Scan
Schlaubetal Oder-Spree bewilligt 96 keine Scan
Schöneiche bei Berlin Oder-Spree bewilligt 300 keine Scan
Spreenhagen Oder-Spree bewilligt 40 keine Scan
Storkow (Mark) Oder-Spree bewilligt 400 max. 100 in Storkow und max. 300 in den Ortsteilen Scan
Tauche Oder-Spree bewilligt 120 max. 10 pro Ortsteil Scan
Woltersdorf Oder-Spree bewilligt 200 An der Landesstraße L 30 (Rüdersdorfer Straße und E.-u.-J.-Rosenberg-Straße) dürfen nur an maximal 2 Standorten und jeweils maximal 2 Plakate angebracht werden. Scan
Fehrbellin Ostprignitz-Ruppin bewilligt 116 max. 10 Doppelplakate in Fehrbellin und 3 in jedem Ortsteil Scan
Heiligengrabe Ostprignitz-Ruppin bewilligt 100 max. 5 Doppelplakate pro Ortsteil Scan
Kyritz Ostprignitz-Ruppin bewilligt 120 keine Scan
Lindow (Mark) Ostprignitz-Ruppin bewilligt 40 max. 20 Standorte, nicht an schwarzen Laternen sowie an den historischen Laternen im Ortskern Scan
Neuruppin Ostprignitz-Ruppin bewilligt 250 in der Altstadt nur in ausgewählten Straßen und nur 10 Plakate mit Sticker Scan
Neustadt (Dosse) Ostprignitz-Ruppin bewilligt unbegrenzt keine Scan
Rheinsberg Ostprignitz-Ruppin bewilligt unbegrenzt keine Scan
Temnitz Ostprignitz-Ruppin bewilligt 160 maximal 5 Doppelplakate pro Ortsteil, Sperrbereiche (siehe Anlage) beachten! Scan
Wittstock/Dosse Ostprignitz-Ruppin bewilligt unbegrenzt ausgeschlossen ist der von der Stadtmauer umschlossene historische Stadtkern von Wittstock/Dosse Scan
Wusterhausen/Dosse Ostprignitz-Ruppin bewilligt 200 keine Scan
Potsdam Potsdam bewilligt unbegrenzt Siehe Wiki Scan
Bad Belzig Potsdam-Mittelmark bewilligt 80 maximal 4 Doppelplakate pro Wahlbezirk, Plakatierung in der historischen Altstadt untersagt Scan
Beelitz Potsdam-Mittelmark bewilligt 100 In der Beelitzer Altstadt und an der Kreuzung Berliner Str. / B246 (siehe Anlage) keine Plakatierung Scan
Beetzsee Potsdam-Mittelmark bewilligt unbegrenzt nicht an pulverbeschichteten Laternen (Havelsee OT Pritzerbe) Scan
Brück Potsdam-Mittelmark bewilligt unbegrenzt keine Scan
Groß Kreutz (Havel) Potsdam-Mittelmark bewilligt 300 keine Scan
Kleinmachnow Potsdam-Mittelmark bewilligt unbegrenzt erst ab 16.08.2021 Scan
Kloster Lehnin Potsdam-Mittelmark bewilligt unbegrenzt keine Scan
Michendorf Potsdam-Mittelmark bewilligt 100 keine Scan
Niemegk Potsdam-Mittelmark angefordert ? keine
Nuthetal Potsdam-Mittelmark angefordert ? keine
Schwielowsee Potsdam-Mittelmark angefordert ? keine
Seddiner See Potsdam-Mittelmark bewilligt 50 keine Scan
Stahnsdorf Potsdam-Mittelmark bewilligt unbegrenzt keine Scan
Teltow Potsdam-Mittelmark bewilligt unbegrenzt nicht an den historischen Laternen in der Altstadt Scan
Treuenbrietzen Potsdam-Mittelmark bewilligt unbegrenzt ab dem 45. Tag vor der Wahl Scan
Werder (Havel) Potsdam-Mittelmark bewilligt 150 Aufkleber Scan
Wiesenburg/Mark Potsdam-Mittelmark angefordert ? keine
Wusterwitz Potsdam-Mittelmark bewilligt unbegrenzt keine Scan
Ziesar Potsdam-Mittelmark angefordert ? keine
Bad Wilsnack/Weisen Prignitz bewilligt unbegrenzt keine Scan
Groß Pankow (Prignitz) Prignitz bewilligt unbegrenzt keine Scan
Gumtow Prignitz bestätigt ? keine
Karstädt Prignitz bewilligt unbegrenzt keine Scan
Lenzen-Elbtalaue Prignitz bewilligt unbegrenzt Für die Plakatierung an Straßenlampen (im Stadtgebiet Lenzen), können folgende Straßenabschnitte genutzt werden:

Berliner Straße, ab Einmündung Berliner Vorstadt in Richtung Ortsausgang
Karstädter Straße, Hilgermannstraße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße, Hamburger Torstraße,
Hamburger Straße, ab Abzweig Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße bis Höhe Sparkasse
Für die Anbringung der Plakate sind die hierfür vorgesehenen Vorrichtungen zu Nutzen.

Scan
Meyenburg Prignitz bewilligt unbegrenzt Es sollten pro Partei nicht mehr als 20 je Ort angebracht werden Scan
Perleberg Prignitz bewilligt 100 keine Scan
Plattenburg Prignitz bewilligt unbegrenzt keine Scan
Pritzwalk Prignitz bewilligt 80 ab 06.08.; max. 40 in Pritzwalk und 40 in den Ortsteilen Scan
Putlitz-Berge Prignitz bewilligt unbegrenzt Achtung: Die Plakate dürfen nicht an Laternen angebrahct werden, sondern nur an Bäumen, Baumstützen und Telefonmasten! Scan
Wittenberge Prignitz bewilligt 200 keine Scan
Burg (Spreewald) Spree-Neiße bewilligt 100 nicht an pulverbeschichteten Laternen (OT Burg) Scan
Döbern-Land Spree-Neiße bewilligt 160 nicht an Laternen, die bereits kommerzielle Werbeschilder besitzen Scan
Drebkau Spree-Neiße bewilligt 100 Anbringung nur mit "plastbeschichtetem Draht" Scan
Forst (Lausitz) Spree-Neiße bewilligt unbegrenzt keine Scan
Guben Spree-Neiße angefordert ? keine
Kolkwitz Spree-Neiße bewilligt 150 keine Scan
Neuhausen/Spree Spree-Neiße bewilligt 300 keine Scan
Peitz Spree-Neiße angefordert ? keine
Schenkendöbern Spree-Neiße angefordert ? keine
Spremberg/Grodk Spree-Neiße bewilligt max. 1 Plakat je Lichtmast (für alle Parteien!) keine Scan
Welzow Spree-Neiße bewilligt 100 keine Scan
Am Mellensee Teltow-Fläming bewilligt unbegrenzt keine Scan
Baruth/Mark Teltow-Fläming bewilligt 44 detaillierte Aufschlüsselung der erlaubten Plakate je Ortsteil im Anhang Scan
Blankenfelde-Mahlow Teltow-Fläming bewilligt unbegrenzt keine Scan
Dahme/Mark Teltow-Fläming bewilligt 200 100 Standorte (aufgeschlüsselt nach Ortsteil, teilw. nur 1 Doppelplakat je Ort, Anlage 1 beachten!), zwischen den Plakaten einer Partei ist ein Abstand von mindestens 2 Aufhängungsorten (Laternen, Pfosten, Bäume) freizulassen. Die Anbringung von Plakaten im Bereich der historischen Altstadt der Stadt Dahme/Mark sowie im Bereich innerhalb der Stadtmauer ist nicht zulässig. (siehe Anlage) Scan
Großbeeren Teltow-Fläming bewilligt 300 keine Scan
Jüterbog Teltow-Fläming bewilligt 200 Umfassende Verbotsgebiete, Karten in der Anlage beachten! Scan
Luckenwalde Teltow-Fläming bewilligt 50 keine Scan
Ludwigsfelde Teltow-Fläming bewilligt 50 max. ein Sandwich pro Laterne (für alle Parteien), nicht im 20m-Radius um den Infopoint am Rathausplatz Scan
Niedergörsdorf Teltow-Fläming bewilligt unbegrenzt keine Scan
Nuthe-Urstromtal Teltow-Fläming bewilligt 246 3 Standorte in Ahrensdorf, Dümde, Frankenförde, Gottsdorf, Holbeck, Kemnitz, Liebätz, Lynow, Nettgendorf, Schönefeld, Schöneweide
6 Standorte in Berkenbrück, Dobbrikow, Gottow, Hennickendorf, Märtensmühle, Scharfenbrück, Zülichendorf
9 Standorte in Felgentreu, Jänickendorf, Ruhlsdorf, Stülpe
12 Standorte in Woltersdorf
Scan
Rangsdorf Teltow-Fläming bewilligt 30 max. 15 Standorte Scan
Trebbin Teltow-Fläming angefordert ? keine
Zossen Teltow-Fläming bewilligt unbegrenzt keine Scan
Angermünde Uckermark bewilligt 100 untersagt: Rosenstr., Brüderstr., Hoher Steinweg, Markt Scan
Boitzenburger Land Uckermark bewilligt unbegrenzt Zeitraum vom 02.08.2021 bis zum 26.09.2021; Plakatierung an Lichtmasten neuerer Bauart nicht gestattet, sofern Draht und Kabelbinder direkt auf den Mast treffen. Scan
Brüssow (Uckermark) Uckermark bewilligt unbegrenzt keine Scan
Gartz (Oder) Uckermark bewilligt unbegrenzt keine Scan
Gerswalde Uckermark bewilligt unbegrenzt keine Scan
Gramzow Uckermark bewilligt unbegrenzt keine Scan
Lychen Uckermark bewilligt unbegrenzt keine Scan
Nordwestuckermark Uckermark bewilligt 20 2 Doppelplakate je Ortsteil Scan
Oder-Welse Uckermark bewilligt 76 Berkholz je 10 Plakate, Meyenburg je 10 Plakate, Landin je 6 Plakate, Grünow je 6 Plakate, Schönermark je 6 Plakate, Briest je 6 Plakate, Jamikow je 6 Plakate, Passow/ Wendemark je 10 Plakate, Schönow je 6 Plakate, Pinnow je 10 Plakate Scan
Prenzlau Uckermark bewilligt unbegrenzt Nur jeder 4. Lichtmast Scan
Schwedt/Oder Uckermark angefordert ? keine
Templin Uckermark bewilligt 100 Plakate nur mit Sticker, nicht in der Straße am Markt Scan
Uckerland Uckermark bewilligt 66 3 Plakate pro Ortsteil Scan

Sonstiges