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Vorstand/Antrag/2010.4: Unterschied zwischen den Versionen

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== Antragsteller==
== Antragsteller==

Version vom 10. März 2010, 12:09 Uhr

Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen


Der Vorstand des Landesverbandes Brandenburg möge beschließen:

Einzelanträge inkl. Begründung

2010.4.1

Die Unterkonten bei der GLS Bank für die 5 Kreisverbände sind durch den Landesschatzmeister unverzüglich einzurichten und es soll aufgeklärt werden, warum es bis heute keine Unterkonten gibt.

  • Begründung: Das Einrichten der Unterkonten zieht sich bereits über Monate. Die 5 Kreisverbände können nicht wirklich politische Arbeit leisten, da sie keine finanziellen Mittel haben. Dazu gibt es keinerlei Aussagen, warum es zu der Verzögerung der Einrichtung der Unterkonten kam und es wurde die temporäre Eröffnung von privaten Konten für die Kreisverbände durch den Landesschatzmeister nachweislich empfohlen.
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2010.4.2

Wenn dies bei der GLS nicht zeitnah möglich ist, soll die Bank für den Landesverband wechseln und bei dieser ist ein neues Landeskonto mit Unterkonten für die Kreisverbände einzurichten.

  • Begründung: Wenn die Eröffnung von Konten bei der GLS-Bank auch bei neu gegründeten Gebietsverbänden derart lang benötigt, wird damit die Arbeit der einzelnen Gebietsverbände gelähmt.
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2010.4.3

Der Tätigkeitsbericht (inkl. finanzieller Teil) vom LPT Okober 2009 soll unverzüglich dem Protokoll des LPT hinzugefügt und veröffentlicht werden, wie es auf der Vorstandssitzung am 05.01.2010 durch Axel und Sören in Aussicht gestellt wurde.

2010.4.4

Die Finanzen des Landesverbandes sollen unverzüglich zu jedem 15. eines Monats im Wiki veröffentlicht werden.

Der Bundesparteitag möge die für die Buchführung zuständige Person dazu verpflichten in der ersten Hälfte eines jeden Monats eine aktuelle Übersicht über sämtliche Kontobewegungen der Partei zu veröffentlichen. Namen von Personen sind dabei aus Datenschutzgründen zu schwärzen.. Seit Ende September ist keinerlei Veröffentlichung von Finanzständen durchgeführt worden.

2010.4.5

Die Kreisverbände sollen unverzüglich die Anteile der Mitgliedsbeiträge der Piraten erhalten, sobald die Unterkonten eingerichtet sind. Zu überweisen sind die vollständigen offenen Forderungen inkl. der ersten Monate des Jahres 2010 bis zur Eröffnung des Kontos nebst benötigten Nachweisen.

  • Begründung: Die Kreisverbände sind ansonsten nicht handlungsfähig. Zudem müssen sich die Kreiskassierer auf die Aussagen des Landesschatzmeisters verlassen, wenn benötigte Unterlagen oder Beschlüsse nicht mit übergeben bzw. veröffentlicht werden (zB. Beitragszahlungen / Minderungen). Ohne Nachweise gibt es keine offiziellen Minderungen, sondern lediglich von einer Einzelperson getätigte Entscheidungen, die durch keinen Beschluss oder der Satzung gedeckt sind. Das die offenen Forderungen seitens der Kreisverbände höher ausfallen, als vom Landesschatzmeister angedacht, sollte naheliegend sein.
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2010.4.6

Der Landesschatzmeister soll angewiesen werden, sich primär um die Belange und Aufgaben seines Amtes zu kümmern, in die er sich hat aus freien Stücken wählen lassen.

  • Begründung: Das Amt eines Schatzmeisters ist das einzige Amt, welches im Voraus ein Arbeitsgebiet zugewiesen wurde. Die Annahme der Wahl in dieses Amt (auch wenn es ein Ehrenamt ist) bringt die Verpflichtung mit sich, die finanziellen Geschäfte des Landesverbandes zu verbuchen/tätigen und sich an Satzung, Parteitagsbeschlüsse, Parteiengesetz und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung zu halten.
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2010.4.7

Der Landesschatzmeister soll das Dokument bezüglich Beitragsermäßigungen dem Vorstand und den Vorständen der Kreisverbände vorlegen, welches ihm der Bundesvorstand (oder ein Mitglied dessen) übergeben haben soll.

  • Begründung: Dieses Dokument soll den Landesschatzmeister per Delegation oder Ermächtigung das Recht erteilen, ermäßigte Beiträge festzusetzen. In einer anderen Aussage soll dieses Dokument ihn bzw. den Landesvorstand ermächtigen, darüber eigenständig zu beschließen. Weder in Bundes- noch Landesvorstandsprotokollen ist je ein Beschluss bezüglich geminderter Beiträge aufgetaucht, so wie es die Bundesfinanzordnung (§2 Mitgliedsbeitrag (3)) vorsieht. Dort steht, dass der Bundesvorstand über einen begründeten Antrag auf Beitragsminderung beschließt. Der Antragsteller ist nicht gegen Minderungen, sondern für Einhaltung der Satzung und des festgelegten Ablaufes.
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2010.4.8

Ein weiteres Vorstandsmitglied soll ab sofort das Vier-Augen-Prinzip in Finanzangelegenheiten ausüben.

2010.4.9

Die AG Satzung soll wieder eröffnet und jedem Mitglied eine Mitarbeit gestattet werden.

2010.4.10

Es soll ein Satzungsparteitag vor dem Parteitag im Oktober 2010 angesetzt und vorbereitet werden.

2010.4.11

Es soll auf dem kommenden Piratenkongress im April ein TO-Punkt eingeführt werden, der der Aussprache im Landesverband dient, um ein konstruktives Arbeiten im gesamten Landesverband wieder zu ermöglichen.

  • Begründung: Die Aussprache ist deswegen anzusetzen, um Grabenkämpfe und Anfeindungen entgegen zu wirken und damit die Protagonisten wieder miteinander reden. Es ist keinerlei politische oder parteiinterne Arbeit mehr möglich, wenn durch Mails oder einseitige Telefonate oder Rapports am Handy oder Gerüchten und Unterstellungen (vornehmlich einseitiger Informationsquellen) gegen Mitglieder kommuniziert oder agiert wird.
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2010.4.12

Ein Mitglied des Vorstandes soll benannt werden, der nur für Strukturarbeit zuständig ist und somit die Kreisverbände und noch zu gründenden Kreis- bzw. Gebietsverbände unterstützt. Ebenso soll dieser für die Organisation und Koordination von Stammtischen in Verbandslosen Gebieten zuständig sein. Als Vorbild sei hier der Landesverband Sachsen erwähnt.

  • Begründung: Die Strukturarbeit im Landesverband ist immer nur auf Basisinitiative zurückzuführen und erfährt keinerlei Förderung durch den Landesvorstand, was keine Ernsthaftigkeit als politische Organisation erkennen lässt, welches unabdingbar für einer Partei ist.
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2010.4.13

Der Vorstand soll sich einen Fahrplan geben, was er bis zum Landesparteitag im Oktober 2010 an Projekten, politischen Zielen und Aufgaben noch erfüllen bzw. umsetzen möchte.

  • Begründung: Der Vorstand führt selber keinerlei Kommunikation nach innen aus und informiert nicht transparent über seine Projekte und selber gesteckten Aufgaben bzw. lässt dies nicht erkennen. Es ist eine Inaktivität zu verzeichnen, es ist kein Plan oder Ziel erkennbar, wohin die Piraten im Land Brandenburg wollen.
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2010.4.14

Die AG Arbeit soll ab sofort koordiniert und nachhaltig angeschoben werden. Hierzu muss das dafür benannte Vorstandsmitglied seinen Pflichten nachkommen.

  • Begründung: Am Beispiel der schlafenden AG`s ist zu sehen, dass ein Interessenloses Verhalten seitens des Vorstandes zu Tatenlosigkeit seitens der Basis führt und es ist demotivierend, dass keinerlei inhaltliche, politische Arbeit mehr im Landesverband angeschoben wird.
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2010.4.15

Jede Vorstandsitzung soll live mittels PiratenPad protokolliert und die Aufgabe des/der Protokollanten oder des Schriftführers im Landesvorstand fest vergeben werden.

Antragsteller