Landesschiedsgericht/Verfahren/LSG-BB-2009.01: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Uk (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 13: | Zeile 13: | ||
<!-- Kategorien --> | <!-- Kategorien --> | ||
[[Kategorie:Landesschiedsgericht | [[Kategorie:Landesschiedsgericht/Verfahren|2010]] | ||
Version vom 5. Januar 2012, 11:13 Uhr
Landesschiedsgericht | Treffen und Protokolle | Geschäftsordnung | Verfahren | Stellungnahmen | Hilfestellungen | Archiv
LSG-BB-2009.01 - Eingang 18.10.2009
- Antrag auf Anfechtung des Landesparteitages vom 03.10.2009 wegen unklarer Stimmberechtigung.
- Sitzung wg. Prüfung auf Eröffnung des Verfahrens am 22.10.2009 17.00h.
- Das Schiedsgericht hat am 22.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wurde den Antragsbeteiligten zugestellt.
- Das Antragsverfahren wurde eröffnet.
- Das Schiedsgericht hat am 28.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wurde den Antragsbeteiligten zugestellt.
- Das Antragsverfahren wurde verwiesen.
Das Schiedsgericht wird weiter in der gebotenen Form berichten.
