Dahme-Oder-Spree/HV/HV2018.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Text ist im Wesentlichen von der aktuellen Geschäftsordnung des Landes-Vorstandes übernommen ([[Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung_2017-09-20#Art._3.2:_Abstimmungen_und_Beschl.C3.BCsse|Art. 3.2 Abs. 3 GO]]), jedoch wurde eine reguläre Frist von 72 Stunden zu Grunde gelegt. <br /> | Der Text ist im Wesentlichen von der aktuellen Geschäftsordnung des Landes-Vorstandes übernommen ([[Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung_2017-09-20#Art._3.2:_Abstimmungen_und_Beschl.C3.BCsse|Art. 3.2 Abs. 3 GO]]), jedoch wurde eine reguläre Frist von 72 Stunden zu Grunde gelegt. <br /> | ||
Durch das Wort "soll" kann der Vorstand diese Frist in '''Ausnahmefällen''' durch Geschäftsordnung verkürzen.<br /><br /> | Durch das Wort "soll" kann der Vorstand diese Frist in '''Ausnahmefällen''' durch Geschäftsordnung verkürzen.<br /><br /> | ||
Da der | Da der [[SAPO/SÄA/0001|SÄA0001]] auf dem LPT 2018.2 nicht behandelt werden soll, soll durch diese Satzungs-Änderung die Handlungsfähigkeit des Regionalvorstandes sichergestellt werden.<br /> | ||
Sofern der | Sofern der [[SAPO/SÄA/0001|SÄA0001]] behandelt und angenommen wird, erübrigt sich eine entsprechende Anpassung der Regionalsatzung (§ 11 Abs. 4).<br /><br /> | ||
Dieser Antrag wurde bereits am 26.10.2018 dem Regionalvorstand per eMail zugesandt. | Dieser Antrag wurde bereits am 26.10.2018 dem Regionalvorstand per eMail zugesandt. | ||
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Version vom 27. Oktober 2018, 16:48 Uhr
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Antragsübersicht | |
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| Antragsnummer | SA001 |
| Einreichungsdatum | 27 Oktober 2018 16:37:03 (UTC) |
| Gliederung | Regionalverband Dahme-Oder-Spree |
| Antragssteller | |
| Antragstyp | Satzungsantrag |
| Zusammenfassung des Antrags | Anpassung der Satzung an das Urteil des BSG vom 23.09.18 (13/2018) |
| Letzte Änderung | 27.10.2018 |
| Status des Antrags | |
| Abstimmung | |
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Antragstitel Ermöglichung von Umlaufbeschlüssen Antragstext Die Hauptversammlung möge folgenden § 11 Abs. 6 (oder an anderer geeigneter Stelle) in die Satzung eingefügen: § 11 Abs. 6: Antragsbegründung Das Bundesschiedsgericht urteilte am 23.09.2018 (BSG 13/2018), daß Umlaufbeschlüsse nur dann zulässig sind, wenn die Satzung diese Möglichkeit vorsieht. Piratenpad
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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