Vorstand/Beschluss/B2024-002: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Landesvorstand beschließt, 110 als Mitglieder geführte, dem Landesvorstand namentlich bekannte Personen | Der Landesvorstand beschließt, 110 als Mitglieder geführte, dem Landesvorstand namentlich bekannte Personen zu streichen. Die Streichung wird beim Bundesverband beantragt und spätestens mit Bereitstehen der neuen Mitgliederverwaltungssoftware durchgeführt. | ||
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Da bis zum [[:pw:Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/SÄA035|auf dem BPT 2012.2 beschlossenen SÄA035]] eine Mitgliedschaft auch ohne Zahlung eines Mitgliedsbeitrages begründet werden konnte, lässt sich eine willentliche und wissentliche Mitgliedschaft in der Piratenpartei nur durch Vorliegen eines schriftlichen Mitgliedsantrages oder durch die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages belegen. Beides ist bei den 110 zur Streichung vorgesehenen Mitgliedern nicht gegeben, weshalb eine Eintragung der Daten durch Dritte (etwa über das damalige Formular auf der Webseite der Piratenpartei) und ohne Kenntnis der betroffenen Person nicht ausgeschlossen werden. Folglich dürfte es auch kaum möglich sein, bestehende Beitragsrückstände einzutreiben, da deren Rechtmäßigkeit diesseits nicht belegt werden kann. | Da bis zum [[:pw:Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/SÄA035|auf dem BPT 2012.2 beschlossenen SÄA035]] eine Mitgliedschaft auch ohne Zahlung eines Mitgliedsbeitrages begründet werden konnte, lässt sich für Personen, die vor dem BPT2012.2 beigetreten sind eine willentliche und wissentliche Mitgliedschaft in der Piratenpartei nur durch Vorliegen eines schriftlichen Mitgliedsantrages oder durch die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages belegen. Beides ist bei den 110 zur Streichung vorgesehenen Mitgliedern nicht gegeben, weshalb eine Eintragung der Daten durch Dritte (etwa über das damalige Formular auf der Webseite der Piratenpartei) und ohne Kenntnis der betroffenen Person nicht ausgeschlossen werden. Folglich dürfte es auch kaum möglich sein, bestehende Beitragsrückstände einzutreiben, da deren Rechtmäßigkeit diesseits nicht belegt werden kann. Die betroffenen Personen wurden am 02.09.2023 sowie am 02.11.2023 gemahnt und auf die drohende Streichung hingewiesen. Eine Reaktion erfolgte nicht. | ||
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Version vom 11. Januar 2024, 14:53 Uhr
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Thema: Streichung von Mitgliedern
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 10.01.2024
Status: angenommen
Thema: Streichung von Mitgliedern
Der Landesvorstand beschließt, 110 als Mitglieder geführte, dem Landesvorstand namentlich bekannte Personen zu streichen. Die Streichung wird beim Bundesverband beantragt und spätestens mit Bereitstehen der neuen Mitgliederverwaltungssoftware durchgeführt.
Begründung
Da bis zum auf dem BPT 2012.2 beschlossenen SÄA035 eine Mitgliedschaft auch ohne Zahlung eines Mitgliedsbeitrages begründet werden konnte, lässt sich für Personen, die vor dem BPT2012.2 beigetreten sind eine willentliche und wissentliche Mitgliedschaft in der Piratenpartei nur durch Vorliegen eines schriftlichen Mitgliedsantrages oder durch die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages belegen. Beides ist bei den 110 zur Streichung vorgesehenen Mitgliedern nicht gegeben, weshalb eine Eintragung der Daten durch Dritte (etwa über das damalige Formular auf der Webseite der Piratenpartei) und ohne Kenntnis der betroffenen Person nicht ausgeschlossen werden. Folglich dürfte es auch kaum möglich sein, bestehende Beitragsrückstände einzutreiben, da deren Rechtmäßigkeit diesseits nicht belegt werden kann. Die betroffenen Personen wurden am 02.09.2023 sowie am 02.11.2023 gemahnt und auf die drohende Streichung hingewiesen. Eine Reaktion erfolgte nicht.
Abstimmung
Abstimmung: | B2024-002 |
Dafür: | Axel, Dirk, Thomas, Riccardo, Stefan |
Dagegen: | keiner |
Enthaltung: | keiner |
nicht abgestimmt: | keiner |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: | keine |
Protokoll
siehe Vorstandssitzung vom 10.01.2024