Landesschiedsgericht/Verfahren
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Inhaltsverzeichnis
Verfahren vor dem Landesschiedsgericht
Ein Verfahren wird gem. § 9 Abs. 1 S. 1 SGO nach erfolgreicher Anrufung eröffnet. Die Anrufungen und Fälle des Landesschiedsgerichts sind hier nach Jahren geordnet mit dem jeweiligen Status und ggf. Hinweis auf das Urteil aufgelistet.
2014
laufende Verfahren
Zeichen | Status | Anlass | Berichterstatter |
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abgeschlossene Verfahren
Zeichen | Ergebnis | Sachverhalt | Erledigungsdatum |
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LSG Bbg 14/3 | Anrufung abgewiesen | Der Antragsteller wandte sich gegen eine Accountsperre im vom Bundesverband betriebenen Sync-Forum. Das Landesschiedsgericht wies die Anrufung wegen Unzuständigkeit ab. | 20. März 2014 |
LSG Bbg 14/2 | Anrufung abgewiesen | Der Antragsteller wandte sich gegen eine Accountsperre auf einer Mailingliste des LV Schleswig-Holstein. Das Landesschiedsgericht wies die Anrufung wegen Unzuständigkeit ab. | 20. März 2014 |
LSG Bbg 14/1 | Anrufung abgewiesen | Der Antragsteller wandte sich gegen eine Accountsperre auf einer Mailingliste des LV Berlin. Das Landesschiedsgericht wies die Anrufung wegen Unzuständigkeit ab. | 20. März 2014 |
2013
laufende Verfahren
Zeichen | Status | Anlass | Berichterstatter |
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LSG Bbg 13/5 | Verfahren eröffnet | Anfechtung einer Satzungsänderung | Simon |
LSG Bbg 13/3 | Verfahren eröffnet | Einspruch Ordnungsmaßnahme | Simon |
abgeschlossene Verfahren
Zeichen | Ergebnis | Sachverhalt | Erledigungsdatum |
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LSG Bbg 13/6 | Klage abgewiesen (unzulässig) | Der Antragsteller, der LDSB der PIRATEN BB erhob Nichtigkeitsklage gegen eine nach seinem Vortrag datenschutzwidrige Bestimmung in der GO eines KV. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 23.12.2013 wurde am 07.01.2014 abgelehnt. Das LSG stellte fest, dass die persönliche Betroffenheit des Antragstellers nicht gegeben war und wies die Klage ab. | (mit Upload anonymisierter Urteilsfassung) |
LSG Bbg 13/4 | Anrufung abgewiesen (Verfahren nicht eröffnet) | Der Antragsteller erhob Einspruch gegen einen ihn nach seinem Vortrag belastenden Vorstandsbeschluss. Da die Anrufung den Formvorschriften des § 8 Abs. 3 SGO nicht genügte, konnte sie nicht erfolgreich sein. Ein Verfahren wurde dementsprechend nicht eröffnet. | 21. November 2013 |
LSG Bbg 13/2 | Verfahren eingestellt | Der Antragsteller erhob Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme und zwei Vorstandsbeschlüsse, die ihn auf den Mailinglisten des Landesverbands sperren sollten. Das Verfahren konnte aufgrund der Untätigkeit des Schiedsgericht der 4. Amtszeit erst sehr verspätet eröffnet werden. Da inzwischen beiderseits kein Interesse mehr an einer schiedsgerichtlichen Klärung vorlag, konnte das Verfahren in gegenseitigem Einverständnis eingestellt werden. | 20. März 2014 |
LSG Bbg 13/1 | Klage stattgegeben | Wegen Untätigkeit des zuständigen Landesschiedsgerichts (Berlin) wurde das Verfahren an das Landesschiedsgericht Brandenburg verwiesen. Der Antragsteller beantragte eine Akkreditierung unter Pseudonym in der von der Gebietsversammlung Pankow betriebenen Liquid-Feedback Instanz. Dessen Nutzungsbedingungen sehen eine Akkreditierung unter bürgerlichem Namen vor. Das Landesschiedsgericht urteilte, dass das Datenschutzinteresse des Klägers überwog und gab der Klage statt. | 20. Februar 2014 |
LSG Bbg 1/13 | Das Verfahren wurde mit dem Verfahren 13/2 zusammengelegt und wurde unter diesem Aktenzeichen weitergeführt. | (siehe LSG Bbg 13/2) | 20. März 2014 |
2012
Zeichen | Status | Anlass |
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LSG Bbg 1/12 | Verfahren eingestellt | Vorstandsbeschlüssen; Mitgliederverwaltung |
2011
- Keine Schiedsgerichtsverfahren -
2010
Nummer | Status | Verfahren |
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LSG-BB-2010.01 | Urteil zugestellt, Verfahren abgeschlossen | Antrag auf Anfechtung des Kreisparteitages MOL vom 31.03.2010 |
LSG-BB-2010.02 | Antrag ruht auf Bitte des Klägers wg. gewünschter Mediation durch eine andere Instanz. |
2009
Nummer | Status | Verfahren |
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LSG-BB-2009.01 | verwiesen an BSG | Antrag auf Anfechtung des Landesparteitages vom 03.10.2009 wegen unklarer Stimmberechtigung |