Landesschiedsgericht/Stellungnahmen
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Stellungnahmen des Landesschiedsgerichts
§ 15 Abs. 2 SGO legt fest: "Das Gericht kann bei laufenden Verfahren, bei denen es ein erhebliches parteiöffentliches Interesse feststellt, nach eigenem Ermessen öffentliche Stellungnahmen abgeben." Die bisherigen Stellungnahmen sind hier – entsprechend der Auflistung der Verfahren des Landesschiedsgerichts – nach Jahren geordnet aufgelistet.
2014
| Datum | Aktenzeichen | Gegenstand | Zusammenfassung |
|---|---|---|---|
| 15.11.2014 | LSG Bbg 14/4 | Stellungnahme zur Handlungsunfähigkeit des LSG in einem einzelnen Verfahren | Die Handlungsunfähigkeit trat ein, da die Richter über die Gültigkeit ihrer eigenen Wahl hätten entscheiden müssen. Sie waren daher unmittelbar persönlich betroffen und mussten wegen Besorgnis der Befangenheit vom Verfahren ausscheiden. |
