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ACHTUNG: Fragen/Diskussionen zu diesem Antrag findest du auf der Diskussionsseite


Nummer: fehlt noch!

Datum: xx.yy.zzzz

Gliederung: RV Dahme-Oder-Spree

Antragsteller: Pirat mfG (Diskussion) Thomas Budich

Termin für Sitzung: fehlt noch!

Status: neu

Antrag

PresseZensur-454, Umfrage+LQFB und Antrag

Antragsbegehren

Ich beantrage das der Landesvorstand der Piratenpartei Bbg oder des RV DOS eine offizielle Erklärung gegen PresseZensur im Allgemeinen und

eine Protestnote zum speziellen Fall an beteiligte und geeignete staatliche Stellen (z.B. [9]) richtet.

Antragsbegründung

Mir geht es um eine offizielle Erklärung der Piratenpartei Bbg und/oder des PP RV DOS zum Thema PresseZensur.

Sofern die Piraten gegen PresseZensur im Allgemeinen und Speziellen sind bitte Ich um eine entsprechende Stellungnahme.

Mit der Umfrage und LQFB-Initiative möchte ich das Meinungsbild (der Beteiligten) Partei-Mitglieder in Erfahrung bringen und die Ergebnisse in die Anträge an den Regionalvorstand und den Landesvorstand einfließen lassen.

Darauf aufbauend wünsche ich mir, und halte es piratisch geboten, eine Pressemitteilung und eine Protestnote an die im speziellen Beteiligten.

Letzteres ist wichtig, da allgemeine Offenbarungen kaum Wirkung erzielen dürften. Demonstrationen, Beschwerden oder Bürgerinitiativen haben nicht umsonst meist einen konkreten Zweck.

Mithin geht es um die Darstellung der Inakzeptanz von grundrechtswidrigen Maßnahmen durch Staatsorgane (im Speziellen Richter am Amtsgericht).

Bedenkt bitte auch das es dem Volke nichts nützt wenn die brandenburger Landesverfassung und das BRD-Grundgesetz Pressefreiheit garantieren, aber Systemorgane diese "bedarfsweise" rechtswidrig blockieren. Und der sogenannte Rechtsweg steht tatsächlich eben nicht Jedem zur Verfügung (Kosten, Richterwillkür etc.) und stellt auch eine Verschleppungs- und "Gras darüber wachsen lassen" Methode dar. Desweiteren können und tätigen die jeweiligen Staatsorgane mit Blockaden durch Nichtgewähr des Rechtes illegale Schikane und Einschüchterung. Das alles sollte von Piraten nicht akzeptiert werden. Wohin Mißstände, wie im speziellen Fall dargestellt sind, führen können erkennt man nicht nur an der demotivierten Bevölkerung (Wahlbeteiligung ...) sondern auch am internationalen Geschehen (Türkei, Ägypten usw.). Deshalb bildete eine Person des Zeitgeschehens den Aufruf: "Wehret den Anfängen".

Wenn wir als PIRATEN nicht einmal die Mißstände im vorhandenen realen Deutschland kritisieren/ändern wollen, wie könnten wir denn globale antidemokratische Vorgänge wie TTIP angehen? Benötigen wir Makulatur-Demokratie/Rechtstaatlichkeit? Ich nicht. Und Du?

Gebt bitte ggf. eure Änderungsvorschläge oder Bedingungen an.

_Rechtliches:_ <http://dejure.org/gesetze/GG/5.html> und <http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15089.de> u.s. Prozeßakten (verbliebene) <http://www.budich.org/public/tweverf1.htm>

_Anmerkung:_

  • Wenn ihr weitere Erläuterungen bedürft bitte melden.
  • Formulierung z.B. im Sinne von (i.S.v.)
-scharfer Protest gegen jegliche Pressezensur 
-uns ist bekannt geworden das am Amtsgericht Lübben eine Zensur eines Internetartikels 
 durch Richter Staudler vorgenommen wurde (Az. 20 C 454/13).

s.a.: <http://dudle.piratenbrandenburg.de/PresseZensur454/> <https://lqpp.de/bb/initiative/show/111.html>


_Der spezielle Fall_ in Kürze:

    <http://www.budich.org/public/wasttrm1.htm>
    Az. 20 C 454/13 des Amtsgerichtes Lübben

Ich bin u.a. als freier Netz-Journalist mit rechtswidriger (Presse)Zensur beaufschlagt worden. Dies erfolgte per gerichtlicher Unterlassungsverfügung und Urteil und Geldstrafe und Haftandrohung.

Hintergrund ist eine Auskunftsverweigerung bzw. nicht genügende Auskunftgabe durch den hiesigen TrinkWasserversorger Stadtwerke Lübben zu meiner Anfrage zur Trinkwasser-Beschaffenheit. Über den Hergang, die Ergebnisse und den Sachverhalt darf ich nicht Bericht erstatten.

  • _ Es muß mindestens einmal jährlich die Bürgerschaft vollständig zur

Wasserqualität informiert werden. _* Anhaltend wird durch [2] gegen die TWVO [3] verstoßen indem keine Bürgerinformation über die Wasserbeschaffenheit (Wasserqualität) öffentlich gegeben wird.

Weder in der sogenannten "Wasserzeitung"/Stadtwerkezeitung(SWZ) [6] noch auf o.g. Internetseiten oder [4] erfolgen ausreichend Auskünfte. Dies betrifft den Zeitraum "Ausgabe Juni 2010" bis "Ausgabe April 2014"(Stand 10.06.2014). Auch gibt es keine Informationen in Papierform für die Briefkästen der Bewohner. Seit Jahren gibt es hier also _keine_°8 Wasser-Information.

Insbesondere wurde durch das Stadtwerk-SÜW gegen die §§

<http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__14.html>
<http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__21.html>

verstoßen.


[1] KöR in D-15907 Lübben-Spreewald www.luebben.de

[2] SÜW https://www.stadtwerke-luebben.de

   (ein 100%iges kommunales Unternehmen der KöR Stadt Lübben)

[3] TWVO http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/

[4] <https://www.stadtwerke-luebben.de/Produkte/Wasser/Trinkwasserbeschaffenheit->

[5] <https://www.stadtwerke-luebben.de/content/media/507_Internet__Trinkwasserbeschaffenheit_2013.pdf>

[6] <https://www.stadtwerke-luebben.de/Presse/Stadtwerkezeitung>

[7] <http://www.budich.org/dossier1/wastlbn2.htm#mangelsueff2>

   Zum Sachverhalt Nichtauskunft gemäß Trinkwasserverordnung(TWVO)
   durch das Wasserwerk(SÜW)[2] der Stadt Lübben-Spreewald [1]

°8 Die einzige zweifelhafte Ausnahme ist die _einmalige_ Offenlegung

   [5] "Stand Juni 2013" welche erst _nach_ meiner Anfrage und
   Mangelanzeige/Intervention veranlasst wurde.

[9] zum speziellen Fall beteiligte und geeignete staatliche

   Stellen:
   verwaltung@agln.brandenburg.de
       (Amtsgericht Lübben, Gerichtsstrasse 2-3, D-15907 Lübben)
   poststelle@mdj.brandenburg.de
       (Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg,
       Abteilung II, Heinrich-Mann-Allee 107, D-14473 Potsdam)
   [1] und [2]
   verwaltung@lgcb.brandenburg.de
       Landgericht Cottbus, Präsident Klaus-Christoph Clavée
       Gerichtsstraße 3-4, D-03046 Cottbus
   petitionsausschuss@landtag.brandenburg.de
       Landtag Brandenburg, Petitionsausschuss A2
       Postfach 60 10 64, D-14410 Potsdam

Bemerkung

Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

Unterstützer

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  2.  ???
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Gegner

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  2. ...