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Thema: Prüfauftrag für die Gründungsformalitäten des RV West
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 09.10.2020
Status: angenommen, aufgehoben durch Beschluss B2021-013
Thema: Prüfauftrag für die Gründungsformalitäten des RV West
Antragssteller: Landesparteitag LV Brandenburg
Der Landesvorstand wird beauftragt, beim Landesschiedsgericht im Eilverfahren die Rechtmäßigkeit der Verschmelzung/Gründung der Kreisverbände Potsdam-Mittelmark, Havelland und dem Kreisverband Brandenburg überprüfen zu lassen.
Es bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verschmelzung/Gründung.
Kreisverband_PM/HV_2018.2
Ein Protokoll liegt nicht vor und es wurden nur die Mitglieder des KV Potsdam-Mittelmark eingeladen.
Hauptversammlungen der beteiligten Kreisverbände fanden nicht statt und waren nicht vorgesehen.
Weiterhin wird der Landesvorstand beauftragt, für den Fall der festgestellten fehlenden Gültigkeit der Verschmelzung/Gründung des RV West umgehend entsprechende Maßnahmen zur Korrektur der Verschmelzung/Gründung einzuleiten.
Des Weiteren wird der amtierende Vorstand des „RV West“ aufgefordert, die Amtsgeschäfte bis zur rechtssicheren Klärung des Gründungsprozesses ruhen zu lassen. Zur zwischenzeitlichen, rechtlichen Vertretung bestellt der Landesvorstand einen kommissarischen Vorstand, der die Notgeschäfte führt.
Begründung
Am 03.10.2018 wurde auf einer gemeinsamen Versammlung der „RV West“ gegründet.
Der Kreisverband Brandenburg wurde zu diesem Zeitpunkt von einem kommissarischen Vorstand vertreten, um die Handlungsunfähigkeit abzuwehren. Der kommissarische Vorstand bestand NICHT aus Mitgliedern des KV Brandenburg. Die Mitglieder des kommissarischen Vorstandes waren: Thomas Bennühr, Guido Körber und Frank Behr und sie wurden mit Vorstandsbeschluss vom 21.02.2018 eingesetzt.
Für die Verschmelzung/Gründung des RV Nord gibt es z.B. einen Beschluss des Landesparteitages 2018.1. Für den RV West gibt es einen solchen Beschluss nicht.
Parteitag/2018.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_008
Es bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bestehens eines „RV West“. Hieraus resultieren weitere Zweifel an der Rechtmäßigkeit z.B. bei der Mittelverwendung von Parteifinanzen. Der Vorstand des vermeintlichen „RV West“ war in der Pflicht und der Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass alle Regularien, bei der Verschmelzung/Gründung eingehalten werden. Bei Bekanntwerden von formalen Fehlern ist es unsere Pflicht zu reagieren, um Schaden von der Partei abzuwenden.
Abstimmung
Abstimmung: | B2020-048 |
Dafür: | Katrin, Susanne, Dirk, Ulf Makarski |
Dagegen: | |
Enthaltung: | Bastian |
nicht abgestimmt: | Marko, Thomas |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: | Aufgehoben durch Beschluss B2021-013 |
Protokoll
siehe Vorstandssitzung vom 09.10.2020