Sitzung der AG Satzung am Mittwoch, dem 29.12.2010, 21:00
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Teilnehmer:
Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung
- Lars eröffnet die Sitzung um 21:15 h
TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters
- Lars übernimmt die VL.
- Das Protokoll wird gemeinsam geführt.
TOP 3 Änderung weiter Paragrafen
- § 18 Handlungsunfähigkeit
- (1) 1Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, so geht sein Zuständigkeitsbereich durch Vorstandsbeschluss auf ein anderes Vorstandsmitglied über - dies gilt auch für den des Ersten Vorsitzenden oder des Schatzmeisters. 2Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn weniger als drei Vorstandsmitglieder verblieben oder mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind.3Dem Rücktritt steht es gleich, wenn ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann.
- (2) 1Ist der Vorstand handlungsunfähig, so ist unmittelbar durch den Bundesvorstand ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen. 2Bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes bestellt der Bundesvorstand unmittelbar einen kommissarischen Landesvorstand.
- (3) 1Die Mitglieder des Landesvorstandes können vom Landesparteitag insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit, also mit mehr als 50% der anwesenden Stimmberechtigten, abgewählt werden. 2Ein Antrag auf Abwahl ist innerhalb der Frist des § 15 Absatz 1 einzureichen.
- (4) 1Der Landesvorstand liefert zu Parteitagen, auf denen der Gesamtvorstand neu gewählt wird, einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. 2Dieser umfasst alle Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder. 3Jedes Vorstandsmitglied erstellt eigenverantwortlich einen Tätigkeitsbericht über die von ihm wahrgenommenen Aufgaben. 4Im Falle des Rücktritts eines Vorstandsmitgliedes, hat dieses unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.
- so konsent.
- §24(3)
- 6Zulässig sind folgende Wahlverfahren und Methoden:
- a) Einzelwahl,
- b) Gesamtwahl mehrerer Ämter oder Bewerber sowie
- c) Listenwahl,
- d) die einfache Stimmabgabe in Form einer Stimme je Amt pro stimmberechtigtem Mitglied,
- e) Approval-Voting (Wahl durch Zustimmung),
- f) Stichwahl bei Stimmengleichheit,
- g) das Genügen der relativen Mehrheit bei wiederholtem Nichterreichen der absoluten Mehrheit,
- h) Entscheidung durch Losen bei wiederholter Stimmengleichheit.
- 7Grundsätzlich werden bei Wahlen nur Ja-Stimmen und Enthaltungen zugelassen. 8Durch die Geschäftsordnung kann jedoch festgelegt werden, dass sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen abgegeben werden können.
- 9Gewählt wird offen; geheim sind jedoch die Wahlen
- so konsent.
- § 32 Inkrafttreten
- (1) 1Diese Satzung tritt am ...02.2011 in Kraft. 2Zugleich treten die Satzung und die Wahlordnung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland vom 3.Oktober 2008 außer Kraft.
- Änderung so konsent.
TOP 3 Gemeinsame Lesung
- Beschluss der Satzungsänderungsantrages.
- Der so eingestellte Satzungsentwurf wird hiermit beschlossen.
- Lars stellt den Antrag auf "Neufassung der Landessatzung" im Auftrag der AG Satzung in die Antragsfabrik ein.
TOP 4 Verschiedenes
- Die AG Satzung stellt fest, dass die Arbeiten an der neuen Satzung nach 15 Monaten ordentlich und fristgemäß abgeschlossen worden sind.
TOP 5 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung
- Die nächste Sitzung findet am 26.01.2011 um 21.00Uhr statt.
- Die Sitzung wurde um 23:35 Uhr geschlossen.