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Stellungnahmen des Landesschiedsgerichts
§ 2 Abs. 5 SGO legt fest: "Wird von irgendeiner Seite versucht das Verfahren zu beeinflussen, so macht das Schiedsgericht dies unverzüglich öffentlich bekannt."
§ 15 Abs. 2 SGO legt fest: "Das Gericht kann bei laufenden Verfahren, bei denen es ein erhebliches parteiöffentliches Interesse feststellt, nach eigenem Ermessen öffentliche Stellungnahmen abgeben."
Die bisherigen Bekanntmachungen und Stellungnahmen sind hier aufgelistet.
Datum | Aktenzeichen | Gegenstand | Zusammenfassung |
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29.11.2015 | LSG Bbg 15/4 | Veröffentlichung eines Beeinflussungsversuchs | Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschlands hatte einen Justiziar beauftragt, einen Schiedsrichter des Landesschiedsgerichts anzuzeigen. |
20.06.2015 | LSG Bbg 15/1 | Stellungnahme zum Verfahren LSG Bbg 15/1 | Die Mitgliedschaft ist an den Wohnsitz, nicht notwendigerweise an eine Wohnung geknüpft. Über den Wechsel der Mitgliedschaft ohne Wechsel des Wohnsitzes entscheidet der Landesvorstand, die Untergliederung ist vorher anzuhören. |
20.05.2015 | LSG Bbg 14/6 | Veröffentlichung eines Beeinflussungsversuchs | Der Datenschutzbeauftragte der Piratenpartei Deutschland Landesverband Brandenburg versuchte mehrfach, ein Urteil des Landesschiedsgerichts aus dem Wiki des Landesverbands depublizieren zu lassen. |
14.05.2015 | LSG Bbg 14/7 | Stellungnahme zur Zusammenarbeit mit dem LSG Bayern | Das LSG Bayern behinderte mehrfach die Arbeit des Landesschiedsgerichts im vom LSG Bayern übernommenen Verfahren. |
15.11.2014 | LSG Bbg 14/4 | Stellungnahme zur Handlungsunfähigkeit des LSG in einem einzelnen Verfahren | Die Handlungsunfähigkeit trat ein, da die Richter über die Gültigkeit ihrer eigenen Wahl hätten entscheiden müssen. Sie waren daher unmittelbar persönlich betroffen und mussten wegen Besorgnis der Befangenheit vom Verfahren ausscheiden. |