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Antrag: Videostreaming der StVV-Sitzungen

Allgemeines

  • Kommunalparlament: StVV Oranienburg
  • Antragsdatum: 29.08.2019
  • An­trag­stel­ler Neythomas (Diskussion)
  • Ergebnis: offen

Antragstext

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

den öffentlichen Teil ihrer Sitzungen künftig in Ton und Bild aufzuzeichnen und live ins Internet zu übertragen. Hierfür ist ein geeigneter Internetzugang sowie eine geeignete Kamera zu installieren. Auf der Webseite der Stadt ist ein Bereich einzurichten, auf dem die Live-Übertragung der aktuellen Sitzung einsehbar ist und die Aufzeichnungen vergangener Sitzungen nach Datum sortiert hinterlegt und dauerhaft zum Abruf bereitgestellt werden.

Mit der Umsetzung der erforderlichen technischen Maßnahmen wird der Bürgermeister beauftragt und aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung bis zum 31.03.2020. ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

Die Kameraeinstellung ist dabei so zu wählen, dass ausschließlich die Stadtverordneten, der Bürgermeister sowie die Dezernenten gefilmt werden. Sonstige Personen, die von der Kamera erfasst werden könnten, müssen zuvor einmalig eine für die Zukunft widerrufbare Einwilligung unterzeichnen, mit der ausdrücklich erklärt wird, darauf hingewiesen worden zu sein, dass bei einer Übertragung und dauerhaften Bereitstellung im Internet Bild und Ton weltweit von einem unbegrenzten Kreis von Personen abgerufen, aufgezeichnet und ggf. bearbeitet und weiterverbreitet werden können. An allen Zugängen zum Sitzungssaal ist für jedermann sichtbar eine Beschilderung mit einem Hinweis auf die Aufzeichnung und Live-Übertragung anzubringen. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung hat zu Beginn jeder Sitzung auf den Bild- und Tonmitschnitt hinzuweisen.

Begründung

Die Bürgerinnen und Bürger unser Stadt haben ein Anrecht zu erfahren, was in ihrer Gemeindevertretung diskutiert und entschieden wird. Jedoch ist es vielen Bürgerinnen und Bürgern aus beruflichen oder sonstigen Gründen nicht möglich, als Zuschauer an den Sitzungen teilzunehmen. Die öffentliche Niederschrift ist hierfür kein vollwertiger Ersatz, da sie den Sitzungsverlauf nur in Auszügen wiedergibt. Daher ist eine Aufzeichnung und barrierearme Bereitstellung der Sitzungen als klares Bekenntnis zur Transparenz und Bürgerbeteiligung geboten. Diverse Gemeinden (wie etwa Hohen Neuendorf und Bernau) praktizieren dies bereits seit einiger Zeit.

Mit § 36 (3) BbgKVerf i. V. m. $ 14 (1) GO der StVV Oranienburg verfügt die Stadt bereits über die hinlänglichen rechtlichen Voraussetzungen zur Aufzeichnung. Durch Wahl eines geeigneten Kamerawinkels kann die Aufnahme von unbeteiligten Personen vermieden werden. Ggf. lässt sich der Aufzeichnungsbereich zusätzlich durch eine Linie oder ein Band kennzeichnen.

Die technischen Voraussetzungen sind durch die bereits installierte Konferenzanlage auch bereits in Teilen gegeben, sodass auf die Anschaffung von separater Tontechnik verzichtet werden kann. Auch auf eine Regie und einen nachträglichen Schnitt kann bei einer Bild-in-Bild-Aufzeichnung (Präsidium + Redner / Plenum) verzichtet werden. Die Kosten für Serverspeicherkapazitäten und Datenübertragungen haben sich inzwischen deutlich vergünstigt. Zudem steht der Stadt technisches Know-How in der Oranienburg Holding zur Verfügung.


Historie

  • 12.11.2019: Der zuständige Ausschuss für Soziales und Bildung, Bürgerbeteiligung und die Feuerwehr hat die Annahme des Antrages einstimmig empfohlen.
  • 25.11.2019: Vorberatung durch den Hauptausschuss
  • voraussichtlich 09.12.2019: Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung