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Antragsübersicht
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Antragsnummer
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SA002
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Einreichungsdatum
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7 Dezember 2017 16:28:45 (UTC)
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Gliederung
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Landesverband
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Antragssteller
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Thomas(OHV)
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Antragstyp
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Satzungsantrag
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Zusammenfassung des Antrags
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Neuregelung der Bestimmungen zu Arbeitsgemeinschaften
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Letzte Änderung
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10.01.2018
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Status des Antrags
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Ungeprüft
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Abstimmung
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Noch nicht abgestimmt
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Antragstitel
§ 23 Arbeitsgemeinschaften entfällt und wird durch die §§ 23 bis 23c ersetzt:
Antragstext
- Der Landesparteitag möge beschließen, dass § 23 der Satzung entfällt und durch §23 bis 23 c ersetzt wird.
- § 23 Organisationseinheiten
- (1) Organisationseinheiten im Landesverband Brandenburg sind
- a) Arbeitsgemeinschaften
- b) Arbeitskreise
- c) Servicegruppen
- d) Crews.
- (2) Zur Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei der Gründungsmitglieder Mitglied des Landesverbandes sein.
- (3) Der Landesvorstand und der Landesparteitag können jederzeit und ohne Fristbindung Organisationseinheiten ins Leben rufen. Beide können Organisationseinheiten offiziell mit Aufgaben betrauen oder ihnen diese wieder entziehen.
- (4) Der Landesvorstand und der Landesparteitag haben das Recht, Organisationseinheiten unter Angabe von Gründen anzuweisen, ihren Namen zu ändern und Organisationseinheiten umzubenennen, wenn sie der Anweisung nicht nachkommen.
- (5) Arbeitsgemeinschaften und Servicegruppen wählen jeweils bis zu drei Koordinatoren auf die Dauer von einem Jahr. Bis zur Neuwahl bleiben die Koordinatoren im Amt. Die Aufgaben der Koordinatoren sind:
- a) die Sammlung und gegebenenfalls die Gestaltung von Arbeitsergebnissen und deren Kommunikation
- b) die administrative Koordination
- c) die Anforderung und Inanspruchnahme der Ressourcen der Piratenpartei
- Die Finanzmittel der Arbeitsgemeinschaften und Servicegruppen werden durch den Landesschatzmeister treuhändisch verwaltet, der auch die Abrechnung nach dem Parteiengesetz übernimmt.
- (6) Näheres bezüglich Arbeitsweise, Themenbereiche und Verantwortlichkeiten regeln Arbeitsgemeinschaften und Servicegruppen durch eine Geschäftsordnung, die mit 2/3 der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen wird.
- (7) Eine Organisationseinheit löst sich auf, wenn
- a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt oder
- b) der Landesparteitag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt.
- c) durch den Landesvorstand festgestellt wird, dass weniger als drei ihrer Mitglieder auch Mitglieder des Landesverbandes sind oder
- d) der Landesvorstand die Inaktivität der Organisationseinheit feststellt. Eine Organisationseinheit gilt als inaktiv, wenn mindestens drei Kalendermonate hintereinander keine Sitzung stattgefunden hat.
- Eventuelle Finanzmittel fallen der Kasse des Landesverbandes zu.
- § 23 a Arbeitsgemeinschaften
- (1) Arbeitsgemeinschaften dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei Deutschland innerhalb des Landesverbandes Brandenburg. Sie bestehen aus mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes Brandenburg. Nicht-Mitglieder können in den Arbeitsgemeinschaften ohne Stimmrecht mitarbeiten und haben kein passives Wahlrecht.
- (2) Arbeitsgemeinschaften dienen als thematische Schnittstelle zwischen Mandatsträgern und den Mitgliedern des Landesverbandes. Mandatsträger sind dazu angehalten die thematisch zuständigen Arbeitsgemeinschaften in Ihre parlamentarische Arbeit einzubinden und darüber informiert zu halten.
- (3) Arbeitsgemeinschaften können Arbeitskreise gründen, die einzelne Themenbereiche der Arbeitsgemeinschaft vertiefend bearbeiten.
- § 23 b Servicegruppen
- (1) Servicegruppen bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit, technische Infrastruktur, Wahlkampf oder Veranstaltungsplanung sein.
- § 23 c Crews
- Crews können innerhalb von Untergliederungen des Landesverbandes gegründet werden.
Antragsbegründung
- Organisationseinheiten des Landesverbandes Brandenburg sollen grundsätzlich für und mit dem Landesverband arbeiten. Deshalb sind klare Regelungen über Gründung, Auflösung oder Beendigung der Arbeit einer Organisationseinheit notwendig. Auch, um für die zukünftigen politischen und organisatorischen Herausforderungen gewappnet zu sein.
- Bisher sieht es so aus, dass ein Teil der Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise politische Inhalte hatte, ein anderer Teil aber eindeutig nur dienstleistende Aufgaben wahrnahm.
- Für Arbeitskreise und Crews existieren bisher keine Satzungsregelungen.
- Ein politischer Neustart des Landesverbandes erfordert einen offenen und ehrlichen Umgang mit uns selber. Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise, die länger als drei Monate nicht mehr aktiv sind, d.h. länger als drei Monate hat keine Sitzung mehr stattgefunden, müssen auch aufgelöst werden können. Ihre Arbeitsergebnisse werden in diesem Fall archiviert. Deswegen macht es Sinn, entsprechendes in der Satzung zu regeln.
- Wir sind es unserem eigenen Anspruch geschuldet, dass wir im Wiki nichts vorspiegeln, was nicht mehr vorhanden ist.
- Die vorgeschlagene Neuformulierung lehnt sich stark an die Satzungsregelungen des Landesverbandes NRW an.
- Im Landesverband Brandenburg existieren aktuell folgende Arbeitsgemeinschaften und dienstleistende Gruppierungen:
- AG Transparenz, Demokratie, Bürgerrechte und Datenschutz
- letzte Sitzung 17.12.2012
- AG Gesundheit
- letzte Sitzung 04.04.2013
- AG Umwelt und Energie
- letzte Sitzung 22.01.2014
- AG Bildung
- letzte Sitzung 15.03.2014
- AG Bauen, Verkehr und Infrastruktur
- letzte Sitzung 18.02.2015
- AG Satzung
- letzte Sitzung 21.09.2011
- AG Kinderbetreuung
- letzte Sitzung 07.08.2013
- AG Quatschbude
- (Wiederbelebungsversuch) 17.10.2017
- AG Kommunikation
- letzte Sitzung 21.11.2017
- AG TF Wahlkampf
- letzte Sitzung 05.12.2017
- AG Technik
- letzte Sitzung 01.11.2017
- Daneben gibt es eine Anzahl von Arbeitskreisen, die bei der Koordinatorenkonferenz angesiedelt sind.
-Die letzte Sitzung der Koordinatorenkonferenz fand am 19.01.2015 statt. Am 27.10.2017 versuchte die Koordinatorenkonferenz erfolglos eine Wiederbelebung der Arbeit in den Arbeitskreisen.
AK-Name :letzte Sitzung
- AK Familie
- letzte Sitzung 19.07.2012
- AK Gleichstellung
- letzte Sitzung 12.06.2012
- AK Inneres
- letzte Sitzung Keine
- AK Jugend und Sport
- letzte Sitzung 06.05.2013
- AK Soziales
- letzte Sitzung 09.10.2012
- AK Suchtpolitik (Gründungstreffen)
- letzte Sitzung 13.02.2012
- AK Wirtschaft
- letzte Sitzung 11.10.2012
- TF Haushalt und Finanzen
- letzte Sitzung 22.08.2013
- AK Kommunalpolitik (Wiederbelebungsversuch gescheitert)
- letzte Sitzung 03.10.2017
- Viele Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise arbeiten zum Teil schon seit über sechs Jahren faktisch nicht mehr.
- Wegen einer fehlenden Regelung zur Auflösung von Organisationseinheiten werden sie aber immer noch im Wiki genannt.
Piratenpad
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Geka FF (Diskussion) 12:38, 9. Dez. 2017 (CET)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- --TheBug (Diskussion) 22:46, 9. Jan. 2018 (CET)? Die AGs sind ein Werkzeug der Basis und aus diesem Grund nicht der Kontrolle des Vorstands unterworfen. Das muss auch so bleiben.
- ThomasG (Diskussion)
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier rein.
Argument 1
Die Frist von 3 Monaten für Inaktivität halte ich für zu kurz. Beispiel: AG trifft sich im Mai und beschließt das neue Treffen nach der Sommerpause durchzuführen. Wegen Verzögerungen / Terminkollisionen o.ä. kommt es erst im Oktober oder gar November zu einem neuen Treffen. Folge: mehr als 3 Monate keine Sitzung, damit inaktiv? Holger-DOS (Diskussion)
Argument 2
Dein Argument?