Datei:Reisekostenordnung des Landesverbandes Brandenburg-2011-03-18.odt: Unterschied zwischen den Versionen
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J. Diese Reisekostenordnung tritt mit dem Ende der Amtszeit des auf dem 4. Landesparteitag (LPT 2011) vom 7.08.2010 gewählten Vorstandes außer Kraft. | J. Diese Reisekostenordnung tritt mit dem Ende der Amtszeit des auf dem 4. Landesparteitag (LPT 2011) vom 7.08.2010 gewählten Vorstandes außer Kraft. | ||
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Aktuelle Version vom 4. März 2012, 23:06 Uhr
Hinweis: Dieser Artikel ist veraltet aber hier aus Archivierungsgründen noch vorhanden.
Offizielles Dokument - beschlossen am 18.03.2011
Quelle: Reisekostenordnung Bund (Autor: Andi Popp)
Änderungen: (Übernahme als Ordnung des LV Bbg) A.: Beschränkung auf Kassenprüfer I. Alle Kostenerstattungen, die nach dem Ende der Amtszeit des auf dem 4. Landesparteitag (LPT 2011) vom 7.08.2010 gewählten Vorstandesgeltend gemacht werden, sind nicht mehr erstattungsfähig. J. Diese Reisekostenordnung tritt mit dem Ende der Amtszeit des auf dem 4. Landesparteitag (LPT 2011) vom 7.08.2010 gewählten Vorstandes außer Kraft.
ungültig seit dem LPT 2011.2 vom 20.08.2011
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aktuell | 14:48, 2. Mär. 2011 | (33 KB) | Nr 75:in spe (Diskussion | Beiträge) | ...der Piratenpartei Deutschland |
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