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Landesschiedsgericht/Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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|  LSG Bbg 13/4
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|  Anrufung abgewiesen (Verfahren nicht eröffnet)
 
|  Anrufung abgewiesen (Verfahren nicht eröffnet)
|  Einspruch gegen LaVo-Beschluss
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Der Antragsteller erhob Einspruch gegen einen ihn nach seinem Vortrag belastenden Vorstandsbeschluss. Da die Anrufung den Formvorschriften des § 8 Abs. 3 SGO nicht genügte, konnte sie nicht erfolgreich sein. Ein Verfahren wurde dementsprechend nicht eröffnet.
Simon
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21. November 2013
 
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Version vom 22. November 2013, 02:11 Uhr

Landesverband | Geschäftsstelle | Vorstand | Parteitage | Schiedsgericht | Datenschutzbeauftragter | Gliederungen | Mitglieder | Finanzen | Wahlen

Landesschiedsgericht | Treffen und Protokolle | Geschäftsordnung | Verfahren | Stellungnahmen | Hilfestellungen | Archiv


Verfahren vor dem Landesschiedsgericht

Ein Verfahren wird gem. § 9 Abs. 1 S. 1 SGO nach erfolgreicher Anrufung eröffnet. Die Anrufungen und Fälle des Landesschiedsgerichts sind hier nach Jahren geordnet mit dem jeweiligen Status und ggf. Hinweis auf das Urteil aufgelistet.

2013

laufende Verfahren

Zeichen Status Anlass Berichterstatter
LSG Bbg 13/5 Verfahren eröffnet Anfechtung einer Satzungsänderung Simon
LSG Bbg 13/3 Anrufung in Prüfung Einspruch Ordnungsmaßnahme Simon
LSG Bbg 13/2 Verfahren eröffnet Einspruch Ordnungsmaßnahme Simon
LSG Bbg 13/1 Verfahren übernommen
mündliche Verhandlung am 30.10.2013, 20:00 Uhr (Mumble)
Weiterführung im schriftlichen Verfahren
Akkreditierung Bezirks-LQFB (Verweisung wg. Untätigkeit des LSG BE) Simon
LSG Bbg 1/13 Verfahren befindet sich in Prüfung
Das Verfahren stammt aus der Amtszeit 2012/2013. Die Verfahrensakten zum Verfahren liegen dem (jetzigen) Gericht (Amtszeit 2013/2014) derzeit nicht vor. Sobald der Sachstand ermittelt ist, wird das Verfahren weitergeführt und abgeschlossen.
Sperrung auf Mailinglisten Simon

abgeschlossene Verfahren

Zeichen Ergebnis Sachverhalt Erledigungsdatum
LSG Bbg 13/4 Anrufung abgewiesen (Verfahren nicht eröffnet) Der Antragsteller erhob Einspruch gegen einen ihn nach seinem Vortrag belastenden Vorstandsbeschluss. Da die Anrufung den Formvorschriften des § 8 Abs. 3 SGO nicht genügte, konnte sie nicht erfolgreich sein. Ein Verfahren wurde dementsprechend nicht eröffnet. 21. November 2013

2012

Zeichen Status Anlass Berichterstatter
LSG Bbg 1/12 Verfahren befindet sich in Prüfung Vorstandsbeschlüssen; Mitgliederverwaltung Simon

2011

- Keine Schiedsgerichtsverfahren -

2010

Nummer Status Verfahren
LSG-BB-2010.01 Urteil zugestellt, Verfahren abgeschlossen Antrag auf Anfechtung des Kreisparteitages MOL vom 31.03.2010
LSG-BB-2010.02 Antrag ruht auf Bitte des Klägers wg. gewünschter Mediation durch eine andere Instanz.

2009

Nummer Status Verfahren
LSG-BB-2009.01 verwiesen an BSG Antrag auf Anfechtung des Landesparteitages vom 03.10.2009 wegen unklarer Stimmberechtigung

Ablehnung vom BSG vom 12.04.2010